Krisenstab Oberhausen:
Regelungen für Oberhausen ab Freitag, 28. Mai

Die nordrhein-westfälische Landesregierung aktualisiert am Freitag, 28. Mai 2021, die Corona-Schutzverordnung. Die neuen Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen.

Neue Regelungen in drei Inzidenzstufen
Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse. Bei Inzidenzwerten von stabil unter 100 bis 50,1 gelten zahlreiche Öffnungsschritte. Oberhausen befindet sich am 28. Mai in dieser Stufe 3. Die neue Stufe 2 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 50 bis 35,1. Die neue Stufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger.

„Wir befinden uns in Oberhausen in der sogenannten Stufe 3, die weitere Öffnungen zulässt“, erklärt Krisenstabsleiter Michael Jehn. „Seit dem 14. Mai hat Oberhausen eine Inzidenz von unter 100. Seit heute, 27. Mai, sind wir unter der 50. Dies hat jedoch noch keine Auswirkungen auf weitere Lockerungen. Erst bei 5 Werktagen unter dem Wert von 50 können dann am übernächsten Tag weitere Maßnahmen aufgehoben werden, die wir als Stadt dann auch umfangreich auf der Homepage, per Pressemitteilung und über Facebook kommunizieren werden.“

„Der nachhaltige Rückgang der Infizierten ist ein Zusammenspiel von Impfungen, Testungen und der weiteren Beachtung der AHA-Regeln. Wiederholen möchte ich meinen besonderen Dank an alle Oberhausenerinnen und Oberhausenern, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten und auch aktuell noch an die vielen Maßnahmen gehalten haben. Dennoch: Wir müssen weiter vorsichtig sein, die bestehenden Kontaktbeschränkungen beachten und mit dem Testen daran arbeiten, Infektionsketten schnell und gezielt zu erkennen und dann zu unterbrechen.“

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Menschen mit vollem Impfschutz (14 Tage nach der zweiten Impfung mit den Impfstoffen von Biontech, Moderna oder Astrazeneca oder der Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson) und Genesene negativ Getesteten gleich; zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.

Die Stufe 3 sieht für Oberhausen nach der Corona-Schutzverordnung ab 28. Mai 2021 folgende Regelungen vor:

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten. Zusätzlich dürfen immunisierte Personen aus weiteren Haushalten teilnehmen. Ausschließlich immunisierte Personen dürfen ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Haushalte zusammentreffen.

Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test; Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen

Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test; Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Einzelhandel: Alle Geschäfte dürfen öffnen. Geschäfte dürfen ohne Corona-Test und ohne Terminbuchung betreten werden. Die Zahl der gleichzeitig zugelassenen Kunden ist in Geschäften der Grundversorgung nun auf eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. In größeren Ladenlokalen ab 800 m² müssen Betreiber noch zusätzliche Kundenbegrenzungen beachten.

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist: Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm

Gastronomie:
• Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
• Wegfall Umkreis-Verzehrverbot

Körpernahe Dienstleistungen:
• Körpernahe Dienstleistungen (ohne Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden) sind zulässig.
• Keine Testpflicht bei Dienstleistungen, bei denen der Kunde und der Beschäftigte dauerhaft eine Maske tragen.
• Testpflicht besteht, wenn Kunden zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske tragen:
• Kunde: neg. Testergebnis 48-Stunden-Gültigkeit
• Personal: Beschäftigtentest alle 48 Stunden

Beherbergung:
• „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
• Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
• Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen

Kultur:
• Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
• Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
• nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente

Sport: Wieder erlaubt sind
• Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
• Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
• Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung

Freizeit:
• Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
• Freibäder für Sportbetrieb mit Test
• Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test

Messen und Märkte: Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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