Regeln an Stillen Feiertagen

Der städtische Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Allerheiligentag am 1. November, der Volkstrauertag am Sonntag, 18. November, und der Totensonntag am Sonntag, 25. November, zu den so genannten Stillen Feiertagen gehören.
An diesen Tagen sind verschiedene Veranstaltungen gesetzlich verboten.
Dazu zählen: Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Pferderennen, Pferdeleistungsschauen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen, musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz.
Weitere Auskünfte über diese Regelungen erteilt Josef Roguski vom Bereich Öffentliche Ordnung unter der Rufnummer  825-2538.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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