Kein PCR-Test
Qualifizierter Antigen-Schnelltest reicht aus
Die aktuelle Corona-Test-und-Quarantäneverordnung sieht einen PCR-Test für die Isolation nicht mehr vor. Das teilt die Stadt mit und begründet wie folgt: Die PCR-Tests sollen vorrangig für medizinisches Personal und Gruppen mit einem Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf vorbehalten bleiben. Für die Isolation, den Nachweis beim Arbeitgeber sowie zur Erlangung von Entschädigungsansprüchen reicht ein qualifizierter Antigen-Schnelltest, also bei einer Teststelle, einer Apotheke oder einer Praxis, aus.
Allerdings reicht dieser Antigen-Schnelltest nach den fachlichen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts zu den COVID-19 Genesenen-Nachweisen (Stand 15. Januar 2022) nicht aus, um ein Genesenen-Zertifikat bei 2-G-Nachweispflicht zu erhalten. An diese Vorgaben sind alle beteiligten Stellen gebunden und können auf Grundlage eines Antigen-Schnelltests KEINE Genesenen-Bescheinigung ausstellen.
Wer also – aus welchem Grund auch immer – zwingend einen PCR-Test benötigt, sollte auf der Internetseite www.oberhausen.de/testen nachschauen. Dort sind alle Teststellen aufgeführt und es ist hinterlegt, welche eine PCR-Testung durchgeführt. Jede Teststelle entscheidet allerdings eigenständig nach Priorität und Kapazität, ob und wann ein PCR-Test durchgeführt werden kann. Betroffene müssen sich also darauf einstellen, die ein oder andere Teststelle mehr anfragen müssen.
Autor:Karin Dubbert aus Oberhausen |
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