Der Krisenstab informiert
Pflicht zur Frei-Testung entfällt zukünftig

Foto: Symbolbild

Die Landesregierung wird die Test- und Quarantäneverordnung, in der die wesentlichen Regelungen hinsichtlich Isolierungs- und Testregelungen festgelegt sind, zum 30. November 2022 anpassen. Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Pflicht zur Freitestung entfällt.

Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. Ist das Ergebnis des Kontrolltests positiv, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in eine fünftägige Isolierung zu begeben.

Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, das heißt, der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.

Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus ein Tätigkeitverbot in diesen Einrichtungen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Die neuen Regelungen gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November begonnen haben.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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