Ein Kommentar zum Maskenverbot im Auto
Nicht zu Ende gedacht!
Seit Montag gilt in NRW eine weitreichende Maskenpflicht. Dadurch müssen wir beim Einkaufen oder Tanken eine Maske tragen. Beim Autofahren dagegen ist sie verboten und kann richtig teuer werden.
Ein Kommentar von Christian Schaffeld
Die Idee mit der Maskenpflicht erscheint auf den ersten Blick sinnvoll. Ich schütze beim Einkauf im Supermarkt andere Kunden und die Kunden schützen mich. Das ist gut! Doch wenn man einen zweiten Blick wagt, ist die Gesetzeslage ziemlich kurios. Die Straßenverkehrsordnung legt in § 23 Absatz 4 Satz 1 fest: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Verstößt man dagegen, werden bis zu 60 Euro Geldbuße fällig. Heißt: Beim Einkaufen muss eine Maske getragen werden, beim Autofahren darf keine Maske getragen werden. Ich als Hobbyfußballer trage meine Sportmaske jetzt auch beim Einkaufen. Das ist - genau wie Schals oder Halstücher - erlaubt.
Seltsames Gefühl beim Einkaufen
Am Montag wurde ich damit an der Supermarktkasse selbst von einem Bekannten nicht erkannt. Ein seltsames Gefühl. Bedeutet aber im Umkehrschluss: Ich darf mit der Maske kein Auto fahren. Schließlich muss mein Gesicht beim Fahren ja erkennbar sein. Doch warum legt die Regierung nicht einfach fest, dass der Fahrzeughalter für sein Fahrzeug auch verantwortlich ist. Fahr ich mit Maske in einen Blitzer ist es völlig egal, ob ich selbst gefahren bin oder nicht. Ich bin für mein Auto verantwortlich und muss dann auch zahlen!
Da meine Sportmaske eng anliegt, musste ich beim Verlassen des Supermarktes beide Hände benutzen, um die Maske abzulegen. Das Ganze geschah mit den Händen, mit denen ich kurz zuvor den Einkaufswagen berührt habe. Sinnvoll erscheint das nicht. Nun ja, zuhause angekommen landete die Maske gleich in der Wäsche. Auch wenn ich eigentlich noch tanken wollte, nochmal wollte ich die Maske jetzt nicht aufsetzen...
Autor:Christian Schaffeld aus Oberhausen |
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