Wohnen
Neuer Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen ist erschienen
Einen neuen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen (Stand 1. März 2023) hat die Stadt Oberhausen im Amtsblatt vom 15. Mai veröffentlicht. Dieser ersetzt den bisherigen Mietspiegel mit Stand vom 1. März 2021. Ein Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab und dient nicht als Preisfestsetzung.
Der neue qualifizierte Mietspiegel wurde an die Marktentwicklung angepasst und von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt (§ 558 c BGB).
Mietspiegel tragen wesentlich dazu bei,
- die Mieten transparenter zu machen und ein partnerschaftliches Verhältnis von Vermietern und Mietern zu fördern
- die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 558 (2) BGB im Interesse aller Beteiligten zu erleichtern
- die Gespräche über Änderungen von Mieten zu versachlichen
Der auf der Grundlage einer repräsentativen Datenerhebung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte und von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannte Mietspiegel 1. März 2021 wurde gemäß § 558 d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) an die Marktentwicklung angepasst. Diese Anpassung wurde ebenfalls von den Interessenvertretern anerkannt, so dass es sich auch bei dem Mietspiegel 1. März 2023 um einen qualifizierten Mietspiegel handelt.
Nähere Informationen und den Mietspiegel finden Sie hier.
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