Neue Preise beim VRR
Zum 1. Januar 2017 werden die Ticketpreise im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) um durchschnittlich 2,3 Prozent angehoben. Diese bereits im Sommer 2016 durch den VRR-Verwaltungsrat beschlossene Preisanpassung hat eine Laufzeit von zwölf Monaten.
Aufgrund dieser Anpassung werden die Kunden gebeten, ihre im Jahr 2016 erworbenen Bartickets entweder bis zum 31. März 2017 abzufahren oder bis zum 31. Dezember 2019 in den KundenCentern der Verkehrsunternehmen gegen Tickets mit neuem Preisstand umzutauschen.
Alle mit Preisstand 2016 gekauften Einzel, 4er-, Tages- oder ZusatzTickets sind noch drei Monate gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden. Zudem können Nahverkehrskunden diese alten Tickets bis zum 31. Dezember 2019 in allen KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen altem und neuem Preis. Reguläre Monatskarten für Dezember 2016 sowie dazugehörige Aufpreise, beispielsweise für die 1. Klasse, gelten bis zum Betriebsschluss des 2. Januar 2017. Monatskarten für Januar 2017 inklusive der Aufpreise werden nur noch zum neuen Preisstand vom 1. Januar 2017 ausgegeben. Mit Preisstand 2016 gekaufte 7-TageTickets und 30-TageTickets gelten unabhängig vom Jahreswechsel für die angegebene Zeit.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
. Das EinzelTicket für Erwachsene in der Preisstufe A wird zum 1. Januar 2017 verbundeinheitlich um 10 Cent angepasst.
. Die Preise im Bartarif in den Preisstufen C und D steigen leicht überdurchschnittlich.
. Weiterhin bleiben die Preise für das EinzelTicket für Kinder und das über das Smartphone erhältliche 10erTicket in allen Preisstufen stabil.
. Auch werden das Einzel- und 4erTicket im Kurzstreckenbereich nicht erhöht.
. Im Zeitkartenbereich erfolgt eine Fortführung der Preisdifferenzierung in der Preisstufe A durch eine etwas deutlichere Preisanpassung im Preisniveau A2 und nochmals etwas höher im Preisniveau A3 gegenüber dem Niveau in A1.
. Ab April 2017 wird die geplante Verlängerung der Linie RE 19 von Emmerich nach Arnheim erfolgen und das VRR-Tarifangebot wird auch auf dieser Relation gelten. Das bedeutet z. B., dass alle Kunden mit netzweit-gültigen VRR-Tickets ohne Aufpreis einen größeren Gültigkeitsbereich erhalten.
Mit einer ticket- und preisstufenbezogenen Differenzierung der bestehenden Tarife trägt der VRR den Bedürfnissen der Nahverkehrskunden Rechnung und genügt andererseits auch den wirtschaftlichen Anforderungen. Mit den spezifischen Weiterentwicklungen bei den Ticketangeboten und durch Anpassungen innerhalb der Tarifstruktur wird das Tarifsystem perspektivisch einfacher und allgemein gerechter.
Autor:Klaus Bednarz aus Dinslaken |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.