Katholisches Klinikum Oberhausen spricht Besuchsverbot für Angehörige in allen Einrichtungen aus
Neue Besuchsregelung KKO

Die KKO-Besuchsregelungen haben sich weiter angepasst. Foto: Rüdiger Marquitan
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Ab sofort gilt in allen KKO Einrichtungen aufgrund der bundesweiten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ein generelles Besuchsverbot für Angehörige, die Krankenhauspatienten oder Bewohner in den KKO Pflege Zentren besuchen möchten.

„Als Mitglied des täglichen Krisenstabs der Stadt Oberhausen beobachten wir die Entwicklungen genauestens und setzen die notwendigen Anforderungen umgehend um. Der Schutz unserer Patienten, Bewohner und Mitarbeitenden steht für uns dabei an erster Stelle. Wir bedanken uns für das Verständnis vieler Angehöriger, die durch ihr fernbleiben ihre Fürsorge im Moment am besten ausdrücken können“ so Martin Stein, Regionalgeschäftsführer AMEOS West.
Das Besuchsverbot für Angehörige an den Krankenhausstandorten St. Clemens-, St. Josef- und St. Marien- Hospital wurde bereits in der vergangenen Woche ausgesprochen. Hier gilt die Regelung, dass Besuchern nur in besonderen Ausnahmefällen Zutritt gewährt wird. Diese gelten für ein Elternteil pro Kind in der Kinderklinik, für die Begleitung eines Partners zur Geburt und für den Besuch von Patienten in der Palliativstation. Einlass erfolgt nur über die jeweiligen Haupteingänge und wird entsprechend kontrolliert.

Noch strengere Auslegung

Für die Pflegeeinrichtungen wird das Besuchsverbot ab sofort noch strenger ausgelegt. Zutritt ist nur Personen gestattet, die zur medizinischen oder pflegerischen Versorgung vor Ort sein müssen. Für alle Einrichtungen gilt, dass persönliche Dinge für Angehörige an den Pforten abgegeben werden können. Hier sollte seitens der Angehörigen bitte darauf geachtet werden, dass die persönlichen Sachen entsprechend verpackt mit Namen, Station und Zimmernummer adressiert werden, um sie im Krankenhaus den Adressaten einfacher zuordnen zu können.

Reha Zentrum weiterhin geöffnet

Das Reha Zentrum Oberhausen bleibt als Einrichtung des Gesundheitswesens weiterhin geöffnet und führt die medizinisch notwendigen Behandlungen von Patienten mit entsprechender Heilmittelverordnung für Physio- Ergo- und Logopädie fort. Auch Patienten in der ambulanten Rehabilitation können ihre Rehabilitationsmaßnahme nach wie vor durchführen. Die Einhaltung aller angeordneten Hygienemaßnahmen ist vollumfänglich gewährleistet.
Die Krankenhausleitung der KKO bittet um Verständnis für das Besuchsverbot. „Oberstes Ziel ist es, als Gesundheitseinrichtung aktiv dabei mitzuwirken, eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland so gut wie möglich einzudämmen, die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten sicherzustellen und weiterhin einen reibungslosen Betrieb der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen zu gewährleisten“, begründet Martin Stein, Regionalgeschäftsführer AMEOS West die Maßnahme.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite www.kk-ob.de.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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