Jobcenter Oberhausen
Mit Bus und Bahn bundesweit unterwegs

Im ganzen Land unterwegs sein können und das für 39 Euro monatlich: Ab dem 1. Dezember haben Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld die Möglichkeit dazu! Mit dem DeutschlandTicket Sozial – ein monatlich kündbares Aboticket für Bus und Bahn – können sie den ganzen Monat, rund um die Uhr, deutschlandweit im Nahverkehr fahren.

Wer bislang noch kein Sozialticket hat, aber künftig das DeutschlandTicket Sozial nutzen möchte, muss zunächst beim Jobcenter Oberhausen eine sogenannte Trägerkarte als Berechtigungsnachweis beantragen. Am besten geht das online. Gegen Vorlage der Trägerkarte und eines Lichtbildausweises bekommen die Kundinnen und Kunden anschließend das DeutschlandTicket Sozial im Kundencenter der STOAG oder über die STOAG-APP.

Wer bereits das Sozialticket hat und in Besitz einer noch gültigen Trägerkarte vom Jobcenter ist, kann damit das DeutschlandTicket Sozial direkt bei der STOAG beantragen.

Wer das Sozialticket bereits im Abo als Chipkarte nutzt, kann sein Abo ganz einfach per Mail an abo@stoag.de oder persönlich im STOAG Kundencenter ändern.

Das DeutschlandTicket Sozial ist ein persönliches Ticket und somit nicht auf andere Personen übertragbar. Damit können deutschlandweit alle Fahrzeuge des Nahverkehrs genutzt werden, also Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse der 2. Klasse. Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC), auch die Nutzung privater Anbieter wie zum Beispiel FlixTrain sind ausgeschlossen.

Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Berechtigungskarte vom Sozialamt der Stadt Oberhausen.

Autor:

Jobcenter Oberhausen aus Oberhausen

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