Mehr Farbe in der Stadt

Strahlt in frischer Farbe: Das Gebäude auf der Stöckmannstraße 62. Die seitliche Wand gegenüber soll auch bald frische Farbe erhalten. Fotos: Jörg Vorholt
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Oberhausen. Karl van den Mond ist zufrieden. Sein Haus aus dem Jahr 1865 an der Stöckmannstraße 62 freut sich über eine frische Fassade, gefördert durch das Förderprogramm Fassaden- und Innenhofgestaltung Innenstadt Alt-Oberhausen.

Seit 2005 wird ein Fassadenprogramm aufgelegt, wegen der Haushaltssperre Ende des vergangenen Jahrzehnts fiel das Programm dann für mehrere Jahre aus. Neustrukturiert konnte es wiederaufgelegt werden, so dass in den letzten Jahren im Schnitt zehn bis 15 Maßnahmen gefördert werden konnten. Wobei der jährliche Fördertopf von 80.000 Euro nicht ausgeschöpft wurde, da andere Vorschläge leider nicht den Anforderungen entsprachen.
Gefördert werden Maßnahmen auf privaten Grundstücken zur Begrünung, Umnutzung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie Gestaltungen von Gebäudefassaden, die "der Aufwertung der Wohnqualität dienen und im Geltungsbereich des Projektgebietes liegen". Beispielhaft die Wiederherstellung und Restaurierung erhaltenswerter Stuck- und Putzfassaden, die Künstlerische Gestaltung von Fassaden oder Erstellen von Grünflächen, Gemeinschafts- und Mietergärten durch Pflanzen von Bäumen, Anlegen von Beeten und Rasenflächen.
Die Förderung dient der Verschönerung und Verbesserung von Fassaden und Innenhöfen, um auch den Wohnwert des Umfeldes zu erhöhen. Neue Grünflächen sollen auch einen gemeinschaftlichen Nutzen schaffen. Nicht förderwürdig sind insbesondere reine Instandsetzungsmaßnahmen.
Die Förderantragsunterlagen sind mit allen aufgeführten Unterlagen bei dem Projekt-TeamCity, Marktstraße 186, bis zum 31. Mai 2016 einzureichen. Gegenüberliegende Fassade an der Stöckmannstraße, hier wäre eine Renovierung wünschenswert.  Die Stadt Oberhausen entscheidet über die Förderanträge nach den Gesichtspunkten der Förderwürdigkeit der Maßnahme, des rechtzeitigen Eingangs der vollständigen
Antragsunterlagen und des Vorhandenseins von Fördermitteln.
Danach erhält der Antragsteller schriftlich die Förderzusage mit der Angabe, ob und in welcher Höhe die Maßnahme gefördert werden kann.
Die Maßnahme darf erst nach schriftlicher Zusage durch den Bereich 5-4 Wohnungswesen und Städtebauliche Maßnahmen begonnen werden. In diesem Bewilligungsbescheid wird auch der verbindliche Fertigstellungs- und Abrechnungstermin benannt.

Strahlt in frischer Farbe: Das Gebäude auf der Stöckmannstraße 62. Die seitliche Wand gegenüber soll auch bald frische Farbe erhalten. Fotos: Jörg Vorholt
Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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