ADAC mahnt
Jecke sollen Auto stehen lassen
Der ADAC Nordrhein rät dringend dazu, das Auto während der Karnevalstage stehen zu lassen. Schon geringe Mengen Alkohol mindern die Konzentrations- und Koordinationsfähigkeit. „Das gilt auch für Restalkohol am Morgen danach. Zusätzlich beeinflussen Übermüdung und ein Kater das Reaktionsvermögen negativ“, weiß Elke Hübner, Verbraucherschützerin des ADAC Nordrhein. In Deutschland gilt zwar die 0,5-Promille-Grenze, aber wer den Verkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht, begeht schon ab 0,3 Promille eine Straftat. Diese wird meist mit einer hohen Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet.
Jecken sollten sich darüber hinaus auch nicht mit jedem Kostüm hinters Steuer setzen. Bewegungsfreiheit, Gehör und Sicht dürfen nicht eingeschränkt werden. Damit sind viele Gesichtsmasken, aber auch farbige Kontaktlinsen oder extra lange falsche Wimpern tabu. Bei Verstößen ist ein Bußgeld von mindestens zehn Euro fällig.
Kommt es wegen des Kostüms sogar zu einem Unfall, kann die Vollkaskoversicherung das Verhalten als grob fahrlässig auslegen und eine vollständige Übernahme des Schadens ablehnen. Auch im Haftpflichtfall droht dem Fahrer eine Kürzung der Ansprüche wegen möglichem Mitverschulden.
Autor:Jörg Vorholt aus Oberhausen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.