Erlass der Landesregierung
Impfstellen der Stadt bieten ab sofort Booster-Impfung für Kinder ab zwölf Jahren an

Foto: Symbolbild

Der 16. Erlass der NRW-Landesregierung zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid19 erlaubt, auch Jugendlichen ab der Vollendung des 12. Lebensjahres eine so genannte Booster-Impfung anzubieten. Diese Möglichkeit bieten ab sofort auch die Impfstellen der Stadt Oberhausen an. Wer das städtische Angebot nutzen möchte, muss jedoch vorher einen Termin vereinbaren. Dies erfolgt über den Internetlink https://termine.oberhausen.de .

Unterlagen für die Impfungen
Es wird darum gebeten, das Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff, den Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff sowie die Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten mitzubringen. Eine sorgeberechtigte Person muss das Kind begleiten. Die Vordrucke gibt es auf der Seite www.oberhausen.de/impfen (rechte Spalte). Mitgebracht werden sollte zudem der Impfausweis des Kindes.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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