Anpassung der Öffnungszeiten
Hohe Boosterquote lässt Impfterminnachfrage sinken
Mit Stand von Montag, 24. Januar, sind insgesamt 143.762 Auffrischungsimpfungen in Oberhausen durchgeführt worden. Krisenstabsleiter Michael Jehn: „Unsere Boosterquote ist mit fast 69 Prozent schon erfreulich hoch. Entsprechend merken wir, dass die Terminbuchungen in den Impfstellen deutlich zurückgehen.“
Die Stadt Oberhausen reagiert auf die gesunkene Nachfrage und passt ihr Impfstellen-Angebot vorübergehend an. Michael Jehn: „Wir werden in den drei Stadtteilen an allen Werktagen in der Woche Angebote vorhalten. Steigt die Nachfrage wieder an, können wir schnell reagieren und die Kapazitäten mit den Hilfsorganisationen wieder ausweiten.“
Ab Montag, 7. Februar, gelten folgende Öffnungszeiten:
- Alt-Oberhausen: Saporoshje-Platz, Mo. bis Sa. 12 – 18 Uhr
- Osterfeld: Osterfelder Markt, Mo. bis Sa. 12 – 18 Uhr
- Sterkrade: Kleinstädter-Bühne, Finanzstraße 1, Mo. bis Sa. 12 – 18 Uhr
Sonn- und feiertags bleiben die Impfstellen geschlossen.
HINWEIS: Die Impfstelle in Alstaden (Räume des TUS Alstaden) ist bereits ab kommendem Dienstag, 1. Februar, geschlossen. Die Impfstellen CentrO (Parkhaus 8), und Königshardt (Gemeinderäume von St. Barbara Königshardt) sind ab Montag, 7. Februar, geschlossen. Hintergrund: An diesen drei Impfstellen ist die Nachfrage für Termine ab dem 7. Februar auf insgesamt unter 10 Termine gesunken.
WICHTIG: Personen, die bereits einen späteren Termin in einer der ab dem 1. beziehungsweise 7. Februar geschlossenen Impfstelle vereinbart haben, werden darüber in diesen Tagen per Mail informiert und können einen Termin für eine andere Impfstelle buchen.
Impftermin vereinbaren
Wer sich in einer der städtischen Impfstellen impfen lassen möchte, wird gebeten, sich vorab unter termine.oberhausen.de anzumelden, da es eine Erst-, Zweit- und Boosterimpfung nur mit Termin gibt. Wer einen bereits vereinbaren Termin nicht wahrnehmen kann, sollte diesen stornieren, um so anderen Personen die Möglichkeit zum Impfen zu geben. In der Bestätigungsmail bei der Terminvereinbarung ist ein Link zur Stornierung eingefügt. Dieser muss lediglich angeklickt werden.
Unterlagen für die Impfungen
Die Stadt Oberhausen bittet darum, den ausgefüllten Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff mitzubringen. Das Aufklärungsmerkblatt braucht nicht mitgebracht zu werden. Diese Vordrucke sowie die Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten gibt es auf der Seite www.Oberhausen.de/impfen (rechte Spalte). Mitbringen müssen die Impfwilligen ebenfalls ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis) und – sofern vorhanden – ihren Impfausweis.
Der Impfstoff
Alle Bürgerinnen und Bürger unter 18 Jahren und Schwangere werden mit BioNTech geimpft. Alle Bürgerinnen und Bürger von 18 bis 30 Jahren werden mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) geimpft, abhängig von den zur Verfügung stehenden Impfstoffen. Bei allen älteren Personen wird Moderna geimpft, BionTech steht hierfür so gut wie nicht zur Verfügung. Bei Kindern ab 12 Jahren muss eine sorgeberechtigte Person dabei sein. Zudem ist eine Einwilligung beider sorgeberechtigter Personen mitzubringen.
Boosterimpfungen nach STIKO-Empfehlung
Die Boosterimpfungen werden nach der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung (siehe RKI - Empfehlungen der STIKO) durchgeführt. Danach wird die Auffrischungsimpfung frühestens in einem Abstand von drei Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht; gleiches gilt nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion.
Eine Impfung nach frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.
Weitere Informationen auf www.oberhausen.de
Autor:Karin Dubbert aus Oberhausen |
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