Finanzämter Oberhausen-Nord und -Süd informieren:
Grundsteuer-Reform: Serviceangebote werden ausgebaut
Die Abgabe der Feststellungserklärungen für die Neuberechnung der Grundsteuer startete am 1. Juli. Dazu hatten alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen im Mai und Juni mehr als fünf Millionen Schreiben mit Informationen zur Reform und individuellen Daten, die die Eigentümer bei der Erstellung ihrer Feststellungserklärung unterstützen, versandt.
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung hat ihr Unterstützungsangebot weiter ausgebaut - unter anderem gibt es jetzt weitere Erklär-Videos und Klick-für-Klick-Anleitungen die die Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten und die unter www.grundsteuer.nrw.de zu finden sind, des Weiteren sitzen bis zu 200 zusätzliche Mitarbeiter an der Grundsteuer-Hotline.
Darüber hinaus finden sich auf dem Portal Check-Listen für die Zusammenstellung der Daten für die Feststellungserklärung und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und die Grundbuchblattnummer, ist dort zu finden.
„Wir empfehlen als erste Anlaufstelle die Info-Plattform unter www.grundsteuer.nrw.de. Hier erhalten die Bürgerinnen und Bürger gezielt Informationen und Unterstützung bei der Abgabe ihrer
Feststellungserklärung mit Elster“, so Katrin Rohde und Frank Schulte Kulkmann, die Dienststellenleitungen der beiden Oberhausener Finanzämter. „Die Erklär-Videos und Klick-Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum
Nachlesen heruntergeladen werden.“ Auch auf YouTube stehen die ausführlichen Erklär-Videos zur Verfügung und verzeichnen bereits über eine halbe Million Aufrufe.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag, von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Die Nummern lauten:
0208-6499-1959 Finanzamt Oberhausen-Nord und 0208-8504-1959 Finanzamt Oberhausen-Süd
Abgabe über ELSTER wird empfohlen
„Wir empfehlen die Abgabe über das Online-Finanzamt ELSTER. Durch den digitalen Service werden die Eingaben zur Feststellungserklärung der Grundsteuer vor Abgabe automatisch auf Plausibilität geprüft. Ebenso entfällt der Postversand beziehungsweise die persönliche Abgabe der
Unterlagen im Finanzamt“, so Schulte-Kulkmann.
Möglichkeiten der Abgabe:
- Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit ELSTER: www.elster.de
- Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten.
- Nur, wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt's beim Finanzamt.
Autor:Karin Dubbert aus Oberhausen |
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