Geheimsprache beim Arbeitszeugnis vom Personalchef erklärt
Wenn es zu einem Arbeitsplatzwechsel kommt, erhalten die Arbeitnehmer in der Regel ein Arbeitszeugnis. Häufig jedoch sind diese Arbeitszeugnisse oder auch Leistungsbewertungen nicht leicht zu verstehen und zudem unterliegen sie einer sogenannten Codierung, die zwar offiziell nicht erlaubt ist, allerdings trotzdem gern verwendet wird. Dieser Ratgeber soll in erster Linie ein Leitfaden in Bezug auf die Leistungsbeschreibung sein.
Die Leistungsbeurteilung
Die Beurteilung der Arbeitsleistung gehört zum wichtigsten und meist umfangreichsten Teil des Arbeitszeugnisses. Während es von großer Wichtigkeit ist, dass möglichst alle ausgeübten Tätigkeiten im Arbeitszeugnis aufgeführt werden, so ist es doch nicht nötig, dass auch alle Tätigkeitsbereich ausführlich beschrieben werden. Die Leistung eines Arbeitnehmers werden in nachfolgend aufgeführte Bereiche unterschieden:
- Arbeitsmoral oder auch Motivation
- Arbeitsbereitschaft
- Arbeitsweise oder auch -stil
- Erfolge
- Fähigkeiten oder Kenntnisse
- Fachkenntnisse, hierzu gehören auch sämtliche Weiterbildungen
- Arbeitsereignisse
- Führungsleistungen oder auch -qualitäten
- Leistungsfazit, Gesamtbeurteilung
Die Notwendigkeit des Arbeitszeugnisses
Es ist gleichgültig, ob es sich um ein Praktikum, Zeitarbeit oder sogar um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt, jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine ausführliche Leitungsbeurteilung in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit. Diese Beurteilung der erbrachten Leistungen soll nach Möglichkeit verschiedene Bereiche umfassen, wozu unter Anderem die Motivation, die Arbeitsweise, die erzielten Ergebnisse und die persönlichen Eigenschaften gehören.
Entsprechende Vorkenntnisse sollten in eine etwaige Beurteilung mit einfließen. Aber auch die Fort- und Weiterbildungen müssen im Arbeitszeugnis bewertet werden und der Arbeitnehmer kann sich diese als positive Eigenschaft anrechnen lassen. Zu den weiteren Pluspunkten gehören Eigenschaften wie Schnelligkeit, Auffassungsgabe, Leistungsbereitschaft und soziale Kompetenz. Auch diese Eigenschaften eines Arbeitnehmers sollten auf keinen Fall in einer Bewertung fehlen und sind von großer Wichtigkeit.
Die Leistungsbeurteilung im Detail
Bei der Leistungsbeurteilung geht es darum, bestimmte Formulierungen im Arbeitszeugnis richtig zu verstehen, weshalb nachfolgend einige Formulierungen, die immer wieder in den Beurteilungen verwendet werden, in Form von Schulnoten aufgeschlüsselt werden.
Sehr Gut
Zu der Schulnote „sehr Gut“ gehören Formulierungen wie zum Beispiel
- „seine/ihre Leistungen haben unsere Anerkennung in jeder Hinsicht erfüllt
- „erledigte seine/ihre Aufgaben stets selbständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit“
- „er/sie erledigte zugeteilte Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
- „war in höchstem Maße zuverlässig“
Gut
Zu der Schulnote „gut“ gehören unter Anderem Formulierungen wie
- „wir waren mit seinen/ihren Leistungen immer sehr zufrieden“
- „er/sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen“
- „er/sie arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft“
- „er/sie hatte neue Ideen“
Befriedigend
Zu der Schulnote „befriedigend“ gehören zum Beispiel Formulierungen wie
- „er/sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen“
- „war verantwortungsbewusst“
- „er/sie führte zugeteilte Arbeiten systematisch aus“
- „die Arbeitsqualität war überdurchschnittlich“
Dies ist natürlich nur eine kleine Auswahl von Formulierungen, die in einem Arbeitszeugnis vorkommen können. Detaillierte Informationen hierzu finden interessierte Leser hier...
Autor:Michaela Schwarz aus Oberhausen |
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