Sperrzone reicht bis nach Oberhausen
Geflügelpest in der Nachbarschaft
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit: In Nordrhein-Westfalen ist nach etwa einer halbjährigen Pause ohne Geflügelpest in Hausgeflügelhaltungen erstmalig wieder ein Erreger des Virus-Subtyps H5N1 in einer Hobbyhaltung in Bottrop-Kirchhellen nachgewiesen worden. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) hat am Montag, 3. Oktober, die Vorfälle bestätigt. Betroffen ist eine kleine Haltung mit rund 120 Enten, Gänsen und Hühnern. Alle erforderlichen Schritte zur Eindämmung des Vorfalls sind bereits unverzüglich am vergangenen Wochenende eingeleitet worden.
Um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern, ist der gesamte Geflügelbestand bereits nach rechtlichen Vorgaben getötet und fachgerecht entsorgt worden. Um den Ausbruchsbetrieb wird zudem kurzfristig eine Sperrzone eingerichtet. Diese besteht aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern. In der Sperrzone gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Die Sperrzone reicht in die Kreise Recklinghausen und Wesel sowie in das Stadtgebiet der Städte Oberhausen und Gelsenkirchen hinein.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz fordert alle Geflügelhalterinnen und -halter in den betroffenen Gebieten auf, Aufstallungspflichten und Biosicherheitsmaßnahmen zwingend und konsequent umzusetzen.
Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein mögliches Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt zudem dringend, sich bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städte zu wenden.
Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.
Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist sehr gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte.
Hintergrund zur Aviären Influenza
Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.
Deutschland und Europa erlebten seit Oktober 2020 mehrere schwere Geflügelpest-Seuchenlagen. Nordrhein-Westfalen verzeichnete alleine im Winter 2021/2022 elf Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen und über 60 Nachweise bei Wildvögeln. Letztmalig wurde die Viruserkrankung im April dieses Jahres in einer Hausgeflügelhaltung im Kreis Wesel nachgewiesen.
Weitere Informationen zur Geflügelpest:
https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/gefluegelpest
Allgemeinverfügung der Stadt Bottrop:
https://www.bottrop.de/rathaus/bekanntmachungen/artikel-ab-2022/artikel-10-2022/Allgemeinverfuegung-Aufstallung.php
Autor:Karin Dubbert aus Oberhausen |
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