Corona-Vorschrift im EKO
Für ambulante Patienten besteht ab Montag Testpflicht

Foto: Symbolbild/Lokalkompass

Ambulante Patientinnen und Patienten im Evangelischen Krankenhaus Oberhausen (EKO) müssen ab Montag, 18. Juli,  einen negativen Test nachweisen, unabhängig von ihrem Immunstatus.
Personen, die zu einem Termin beispielsweise in die Sprechstunde einer Fachabteilung oder ins Aufnahme- und Sprechstundenzentrum des EKO kommen, benötigen einen negativen Schnelltest einer anerkannten Teststelle, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dies gilt auch für Geimpfte und Geboosterte.

Patientinnen und Patienten werden weiterhin gebeten, möglichst allein zu kommen. Sollte eine Begleitperson zwingend notwendig sein, gilt die Testnachweispflicht auch für sie.

Kinder, die ambulant behandelt werden, brauchen keinen Testnachweis, ihre Eltern aber schon. Der Grund für diese unterschiedlichen Regelungen sind die altersabhängig unterschiedlichen Inzidenzen.

Notfallpatientinnen und -patienten sowie deren zwingend notwendigen Begleitpersonen müssen keinen Testnachweis mitbringen. Sie werden vor Ort getestet.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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