Finanzmittel zum Klimaschutz
Förderung kann ab 1. Februar beantragt werden

Installation von Solarzellen | Foto: Ralph Lueger/Stadt Oberhausen
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Die Stadt Oberhausen fördert die E-Mobilität und den Ausbau erneuerbarer Energien mit Finanzmitteln zum Klimaschutz, die das Land NRW zur Verfügung stellt. Um CO2-Emissionen zu vermeiden und den gestiegenen Energiekosten entgegen zu wirken, können interessierte Bürger ab Mittwoch,1. Februar, einen Antrag auf Förderung zum Erwerb von E-Lastenfahrrädern oder Photovoltaik (PV)- und Solarthermieanlagen stellen. Bei diesem Förderaufruf haben nun auch Mieter die Möglichkeit, eine PV-Balkonanlage gefördert zu bekommen.

Konkret erhalten Oberhausener für den Erwerb
- eines E-Lastenfahrrads bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 2.500 Euro)
- einer PV-Balkonanlage 200 Euro
- einer PV-Anlage (ab 40 m² Modulfläche und/oder 4 kWp) 2.000 Euro
- eines PV-Speichers 800 Euro
- einer Solarthermieanlage (ab 3 m² Kollektorfläche) 1.000 Euro

Die Antragsstellung muss zwingend vor der Beauftragung beziehungsweise dem Erwerb des Fördergegenstandes erfolgen. Die Stadt verweist dazu auf die entsprechende Förderrichtlinie im Internet unter www.oberhausen.de/klimaschutz.

Einen Antrag können Interessierte über das Serviceportal der Stadt Oberhausen unter https://serviceportal.oberhausen.de/ digital stellen.

Alternativ gibt's die Möglichkeit, sich die Antragsunterlagen unter www.oberhausen.de/klimaschutz herunterzuladen und per Post oder per E-Mail an klimaschutz@oberhausen.de einzusenden. Rückfragen zur Antragsstellung und zur Förderrichtlinie beantworten die Klimaschutzmanager der Stadt unter der genannten E-Mailadresse, oder unter Tel. 0208 / 825-3569.

Die entsprechenden Antragsunterlagen werden erst ab dem 1. Februar zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Antragsstellung ist nicht möglich.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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