Anpassung der Strom- und Gaspreise
evo informiert über die Umsetzung der staatlichen Entlastungen

Foto: Symbolbild

Die Energieversorgung Oberhausen AG (evo) passt zum 1. Januar 2023 die Strom- und Gaspreise an. Betroffen sind rund 92.000 Strom- und 8.300 Gas-Kundinnen und -Kunden. Grund für die Erhöhung ist die weiterhin angespannte Lage auf den Energiemärkten. Ferner laufen zum Jahreswechsel diverse Preisgarantien aus. Alle Verträge und Vereinbarungen mit auslaufenden Preisgarantien zum 31. Dezember 2022 werden auf das Preisniveau des jeweils zu Grunde liegenden Sondervertrags angepasst.

Strom
Die evo erhöht zum 1. Januar 2023 den Arbeitspreis für Grundversorgung und Sonderverträge.
Zudem wird für Kunden mit einer zum 31. Dezember auslaufenden Preisgarantie der Grundpreis angepasst. Nicht angepasst werden alle Stromtarife mit einer Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2023 sowie Wärmepumpen- und Wärmespeicher-Tarife.

Beispiele

Grundversorgung und Sonderverträge:
Arbeitspreisanpassung von +2,62 Cent/kWh brutto, der Grundpreis bleibt stabil

TOB-Strom Garant (auslaufende Preisgarantie)
Arbeitspreisanpassung von +13,63 Cent/kWh brutto, Grundpreis + 28,05 Euro/a

TOB-Strom Family (auslaufende Preisgarantie)
Arbeitspreisanpassung von +12,37 Cent/kWh brutto, Grundpreis + 28,05 Euro/a

TOB- Strom Garant Pro (auslaufende Preisgarantie)
Arbeitspreisanpassung von +13,14 Cent/kWh brutto, Grundpreis + 28,05 Euro/a

Gas
Die evo passt zum 1. Januar 2023 den Arbeitspreis für Sonderverträge mit auslaufender Fix Vereinbarung zum Jahresende 2022 an. Beim TOB-Gas Garant mit auslaufender Preisgarantie bis 31. Dezember kommt es zu einer Arbeitspreis-Erhöhung und Grundpreis-Senkung. Nicht angepasst werden: die Grundversorgung, alle Tarife mit Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2023 und die Tarife TOB-Gas Pur, TOB-Gas Plus, TOB-Gas Natur, TOB-Gas Profi und TOB-Gas Garant, deren Preisgarantie schon vor dem Jahresende abgelaufen war.

Beispiele:

Sonderverträge mit Fix-Vereinbarung bis 31. Dezember 2022
Arbeitspreisanpassung von +6,51 Cent/kWh brutto, der Grundpreis bleibt stabil
Sonderfall: Sondervertrag TOB-Gas Garant mit Preisgarantie bis 31. Dezember 2022
Arbeitspreisanpassung von +7,09 Cent/kWh brutto, der Grundpreis sinkt um 15,77 Euro/a.

Beispielrechnungen:

Strom
Grundlage: durchschnittlicher Jahresverbrauch von 2.700 kWh

Beispiel I: Grundversorgung
Bruttobetrag gesamt alt (Stand 1. Oktober 2022) 1.190,72 Euro/a
Bruttobetrag gesamt neu (Stand 1. Januar 2023) 1.261,46 Euro/a
+ 70,74 Euro/+ 6 %

Beispiel II: TOB-Strom Pur
Bruttobetrag gesamt alt (Stand 1. Oktober 2022) 1.039,53 Euro/a
Bruttobetrag gesamt neu (Stand 1. Januar 2023) 1.110,27 Euro/a
+ 70,74 Euro/+ 7%

Beispiel III: TOB-Strom Garant (auslaufende Preisgarantie bis Jahresende)
Bruttobetrag gesamt alt (Stand 1. Oktober 2022) 713,94 Euro/a
Bruttobetrag gesamt neu (Stand 1. Januar 2023) 1.110,27 Euro/a
+ 396,06 Euro/+ 55 %

Gas
Grundlage: durchschnittlicher Jahresverbrauch von 14.625 kWh

Beispiel: TOB-Gas Garant mit Preisgarantie bis 31. Dezember 2022
Bruttobetrag gesamt alt (Stand 1. Oktober 2022) 958,60 Euro/a
Bruttobetrag gesamt neu (Stand 1. Januar 2023) 1.979,74 Euro/a
+ 1.021,14 Euro/+ 107 %

Information zu den staatlichen Entlastungspaketen

Senkung der Umsatzsteuer:
Für den Zeitraum seit 1. Oktober bis 31. März 2024 wird ein verminderter Umsatzsteuersatz von 7 % auf Gas und Fernwärme erhoben. Die evo gibt diese Senkung selbstverständlich vollständig an ihre Kunden weiter. In der Jahresendabrechnung werden die Steuersätze entsprechend ausgewiesen. Entscheidend ist das Datum der Zählerablesung.

Der entsprechende Umsatzsteuersatz gilt dann rückwirkend. Nach dem 31. März 2024 wird der Abrechnungszeitraum aufgeteilt und mit zwei Steuersätzen berechnet. Das erfolgt in den evo Systemen automatisch.

Ablesedatum rückwirkend USt bis 30. September 2022 19 %
ab 1. Oktober 2022 7 %, bis 31. März 2024 7 %

Wegfall der Gasbeschaffungsumlage:
Ende September hat die Bundesregierung die ursprünglich geplante Gasbeschaffungsumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde netto gekippt. Die evo wird die Gasbeschaffungsumlage ihren Kunden nicht berechnen. Die Gasspeicherumlage von 0,059 Cent pro Kilowattstunde bleibt erhalten.

Soforthilfe:
Mit der sogenannten Dezember-Soforthilfe übernimmt der Staat für alle Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen den Abschlag für Gas und Wärme. Die Soforthilfe erhalten Kunden, die am 1. Dezember 2022 bei der evo in der Versorgung sind. Mieter, also keine direkten Kunden der evo, erhalten die Soforthilfe über ihre Betriebskostenabrechnung 2022.

Konkret zieht die evo im Dezember SEPA-Lastschriftmandate für Gas und Wärme nicht ein. Kunden, die an die evo überweisen oder bar einzahlen, werden gebeten, die Dezember-Zahlung auszusetzen.

Generell gilt: Die Soforthilfe basiert auf einem Berechnungsmodell, das der Gesetzgeber vorgibt. Es kann zu Abweichungen zwischen der Soforthilfe und der Höhe der Abschlagszahlung kommen.

Für Gas-Kunden dient als Berechnungsgrundlage 1/12 des im September prognostizierten Jahresverbrauchs zum Preisstand vom 1. Dezember 2022 sowie 1/12 des Grundpreises. Die Soforthilfe wird in der Jahresrechnung automatisch berücksichtigt und entsprechend verrechnet. Das gilt auch, wenn Kundinnen und Kunden den Dezember-Abschlag versehentlich überwiesen haben.

Bei Wärme-Kunden ist die Berechnungsgrundlage der September-Abschlag plus 20 Prozent. Entsteht eine Differenz zwischen Berechnungsgrundlage und dem Dezember Wärmeabschlag, wird die evo ihren Kunden den Betrag rückerstatten.

Sobald die Beschlüsse der Bundesregierung zur Energiepreisdeckelung feststehen, geht die evo auch hier in die Umsetzung.

Alle Informationen zur Energiekrise, der Preisentwicklung und den staatlichen Entlastungen gibt es auch im Internet unter: www.evo-energie.de/energiepreise

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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