Hohe Heizkostennachzahlung
Eventuell gibt's Bürgergeld für einen Monat

Oberhausener Bürgerinnen und Bürger, die nicht wissen, wie sie ihre Heizkostennachzahlung oder aber auch ihre Rechnung über den Kauf von beispielsweise Heizöl oder Pellets bezahlen sollen, können in diesem Jahr eventuell Unterstützung vom Jobcenter Oberhausen erhalten: Auch Menschen, die bislang keine Leistungen vom Jobcenter beziehen, weil sie knapp über den bisherigen Einkommensgrenzen für Leistungen nach dem SGB II liegen, haben unter Umständen einen Anspruch auf Bürgergeld für einen Monat!

In solchen Fällen empfiehlt es sich daher, einen Antrag auf Bürgergeld für einen Monat zu stellen - einfach und bequem von zu Hause aus. Den Online-Antrag gibt es hier. Der Antrag auf das Bürgergeld für einen Monat muss nicht unbedingt in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung zu zahlen ist (Fälligkeitsmonat). Jedoch muss er spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt werden.

Bei der Prüfung, ob Bürgerinnen und Bürger für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Das heißt, dass zum Beispiel das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat geprüft wird. Auch zum Vermögen muss Auskunft gegeben werden. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Jobcenters Oberhausen.

Autor:

Jobcenter Oberhausen aus Oberhausen

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