Entlastung für Alleinerziehende
Oberhausen. Die Leiterin der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. in Oberhausen, Dorothea Tomec, weist darauf hin, dass der Gesetzgeber den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf 1.908 Euro angehoben hat. Zusätzlich wird nun für jedes weitere Kind ein Freibetrag von 240 Euro jährlich gewährt. Für 2015 sollten nun alle betroffenen Alleinerziehenden, insbesondere diejenigen mit mehr als einem Kind, eine Steuererklärung abgeben. Damit wird sichergestellt, dass auch alle Kinder berücksichtigt werden, soweit diese dem Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung nicht bekannt waren.
Autor:Jörg Vorholt aus Oberhausen |
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