Die teuren Folgen des Winters

Abstürzende Eiszapfen bilden eine ernsthafte Gefahrenquelle.
  • Abstürzende Eiszapfen bilden eine ernsthafte Gefahrenquelle.
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Vom Schnee erdrückte Häuserdächer, vom Dauerfrost gesprengte Wasserleitungen oder ein stürzender Passant auf dem spiegelglatten Gehweg vor der eigenen Haustür – ist das Risiko solcher Schäden und Unfälle nicht ausreichend abgesichert, führt der extreme Winter zu teuren Folgen.
„Die richtige Versicherungspolice kann den finanziellen Schaden zwar abfangen, doch haben beispielsweise Hausbesitzer auch darüber hinaus bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit es erst gar nicht zu einem Schaden kommt“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Sie bringt die wichtigsten Versicherungstipps bei Winterschäden auf den Punkt:
Dächer prüfen: Dächer, Wintergärten oder Garagen können einstürzen, wenn große Mengen Schnee auf ihnen lasten. Hält das Dach den Schneedruck nicht aus, springt keineswegs automatisch die Gebäudeversicherung ein. Solche Schäden müssen Hausbesitzer durch eine zusätzliche Police für Elementarschäden absichern, die auch bei Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt. Eine weitere Gefahr besteht durch rutschende Schneebretter oder große Eiszapfen, die von Hausdächern oder Vorsprüngen stürzen.
Wird dabei ein Mensch verletzt, kommt dafür gegebenenfalls die private Haftpflicht des Eigentümers auf. Bei Mehrfamilienhäusern übernimmt unter Umständen die Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden. Doch abgesehen von der Haftungsfrage haben Hauseigentümer möglichst dafür Sorge zu tragen, dass gar nicht erst jemand zu Schaden kommt.
Wasserrohre absperren: Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann auf diese Weise leicht Rohre sprengen. Noch größer wird der Schaden allerdings, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt. In der Regel übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden – vorausgesetzt, dieser spezielle Versicherungsschutz ist im Vertrag enthalten! Versicherte sollten sich aber nicht allein darauf verlassen, dass der Versicherer zahlt. Eine volle Übernahme kann von der Versicherung auch verweigert werden, wenn die Rohre nicht rechtzeitig entleert, beziehungsweise abgesperrt oder der Wohnraum nicht ausreichend beheizt wurde.
Gehwege räumen: Mit dem ersten Schneefall beginnt für Hauseigentümer in der Regel auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür. Das heißt im Klartext: Der Schnee auf Gehwegen und Zufahrten muss weg.
Außerdem müssen vereiste Wege gestreut werden. Dieser Dienst ist übrigens vom Mieter zu übernehmen, wenn ein Winterdienst per Mietvertrag vereinbart wurde. Rutscht ein Passant also auf dem ungeräumten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der die Streupflicht hatte. Ohne entsprechende Haftpflichtversicherung könnte das dann teuer werden.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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