Jobcenter Oberhausen
Bürgergeld und Verreisen: Welche Regeln gelten?

Sommerzeit ist Reisezeit. Für viele heißt das: ab in den Urlaub! Doch welche Regeln gelten für Menschen, die Bürgergeld beziehen? Was müssen sie beachten?

Wer Bürgergeld bezieht und Urlaub machen möchte, beispielsweise Verwandten besuchen möchte, muss beim Jobcenter einen Antrag auf Ortsabwesenheit ohne wichtigen Grund stellen. Dabei gilt: Man darf bis zu 21 Kalendertage, also drei Wochen, im Jahr verreisen, wenn der Antrag bewilligt wird. Dabei ist es egal, ob man innerhalb oder außerhalb Deutschlands verreist. Eine längere Ortsabwesenheit ist nicht erlaubt.

Bleiben Leistungsbeziehende länger weg, so entfällt der Anspruch auf Bürgergeld. Dann werden die Regelleistung und die Miete nicht mehr gezahlt und auch keine Beiträge zur Krankenversicherung. Aufgepasst: Aufgrund einer Rechtsänderung sind Ortsabwesenheiten ohne wichtigen Grund bis zu sechs Wochen, wobei in den ersten drei Wochen die Leistungen fortgezahlt werden, nicht mehr möglich.

Die Ortsabwesenheit wird nur genehmigt, wenn die berufliche Eingliederung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Das bedeutet konkret, dass Leistungsbezieherinnen bzw. Leistungsbezieher grundsätzlich für das Jobcenter und potentielle Arbeitgeber erreichbar sein müssen.

Bürgergeld-Beziehende sollten das Jobcenter also rechtzeitig vor Reisebeginn darüber informieren, dass sie verreisen möchten, und einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen – das geht ganz einfach, zum Beispiel über www.jobcenter.digital

Autor:

Jobcenter Oberhausen aus Oberhausen

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