Hinweis für Briefwähler
Briefzustellung beachten
Der Fachbereich Wahlen weist darauf hin, dass bei der Briefwahl der rote Wahlbrief so frühzeitig abgesendet werden muss, dass er – unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten – bis Freitag, 13. Mai, zugestellt werden kann. Sollte eine fristgerechte Zustellung nicht mehr gewährleistet sein, so ist ein Einwurf des Wahlbriefs noch bis zum Wahlsonntag, 15. Mai, 18 Uhr, in den Briefkasten des Fachbereichs Wahlen, Dienstgebäude Schwartzstraße 73, möglich. Wichtiger Hinweis: Eine Leerung der Briefkästen an anderen Dienstgebäuden der Stadt Oberhausen erfolgt ab Freitagmittag nicht mehr.
Wahlschein beantragen
Wahlberechtigte, die noch an der Briefwahl teilnehmen möchten, müssen einen Wahlschein beantragen. Dies ist persönlich in den drei Sofortwahlstellen in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld möglich, in denen auch die Möglichkeit besteht, direkt vor Ort seine Stimme abzugeben. Alternativ kann der Wahlschein auch schriftlich beim Fachbereich Wahlen, Postanschrift Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen, per Fax unter 0208 825-3377 oder per E-Mail an briefwahl@oberhausen.de beantragt werden.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen (Wahlschein und Stimmzettel) in den Sofortwahlstellen ist noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 18:00 Uhr möglich.
Die Öffnungszeiten der Sofortwahlstellen
Alt-Oberhausen: Danziger Straße 11-13
Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr,
Donnerstag 8 bis 18 Uhr,
Freitag 8 bis 12 Uhr (am 13. Mai bis 18 Uhr)
Sterkrade: Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66
Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr,
Donnerstag 8 Uhr bis 18 Uhr,
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr (am 13. Mai bis 18 Uhr)
Osterfeld: Rathaus Osterfeld, Bottroper Straße 183
Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr,
Donnerstag 8 bis 18 Uhr,
Freitag 8 bis 12 Uhr (am 13. Mai bis 18 Uhr)
Autor:Karin Dubbert aus Oberhausen |
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