Arbeitslosmeldung - aktuelle Regelung
Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit
Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.
Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alter-nativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden.
Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit. Über Änderungen, z.B. bei einer erneuten Verschlechterung der pandemi-schen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Oberhausen/ Mülheim an der Ruhr rechtzeitig. Für das kommunale Jobcenter gilt eine eigene Regelung.
https://www.muelheim-ruhr.de/cms/startseite_sozialagentur.html
https://www.jobcenter-oberhausen.de/
Die persönliche Arbeitslosmeldung in der Agentur für Arbeit Oberhausen/ Mülheim an der Ruhr ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Auch wegen der andauernden Pandemie sollten jedoch längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Deswegen empfiehlt die Agentur für Arbeit Oberhausen/ Mülheim an der Ruhr betroffenen Kundin-nen und Kunden, vorher über die Hotlines 0208 – 8506 200 oder 0800 – 4 5555 00 (gebührenfrei) einen Termin zu vereinbaren.
Die Hotline Nummer kann auch für die schnelle und einfache Klärung wei-tergehender Fragen genutzt werden.
Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus
Die Agentur für Arbeit in Oberhausen/ Mülheim an der Ruhr hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich ar-beitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung - aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. Au-gust 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden.
Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personal-ausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant.
Digitale Angebote bleiben
Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices
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