Bei der Stadt gilt ab sofort 3G
An den Eingängen zu öffentlichen Gebäuden wird jetzt kontrolliert
Ab heute, 13. Dezember, gilt in allen Dienstgebäuden der Stadt Oberhausen die 3G-Regel. Alle Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Oberhausen müssen dann nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der passende Nachweis zum Impfstatus (in Papierform oder digital) oder Genesenenstatus (max. 6 Monate gültig) oder zur Negativtestung (maximal 24 Stunden altes Negativergebnis eines offiziellen Schnelltests oder PCR-Tests in Papierform oder digital, maximal 48 Stunden) ist hierfür beim Betreten des städtischen Dienstgebäudes beziehungsweise der städtischen Dienststelle gemeinsam mit einem Ausweisdokument vorzulegen. Selbsttests werden nicht akzeptiert und wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, muss ebenfalls ein negatives Testergebnis vorlegen.
Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Diese 3G-Regelung ersetzt nicht die besonderen Regeln der Coronaschutzverordnung. Hier gilt die 2G-Regelung, unter anderem für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kultureinrichtungen, Theater, Tierparks, Schwimmbäder.
Bei den Zugängen mit erheblichem Publikumsverkehr wird die Einhaltung der 3G-Regel durch das Sicherheitspersonal an den Haupteingängen der Dienstgebäude geprüft. Dazu gehören aktuell das Technische Rathaus Sterkrade, Rathaus Oberhausen, Rathaus Osterfeld, Concordiahaus, Sozialrathaus, die Zulassungsstelle, das Gesundheitsamt Oberhausen, das Dienstgebäude an der Essener Straße 55 und das Bert- Brecht- Haus (hier gilt die 2G-Regelung aufgrund der Angebote entsprechend der Coronaschutz-Verordnung).
Autor:Karin Dubbert aus Oberhausen |
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