Fokuswoche Vorsorge
Alles geregelt für den Ernstfall

Die Verbraucherzentralen bieten bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an
• Jetzt anmelden für die Vorträge vom 04. bis 08. November 2024
• Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und digitaler Nachlass verständlich erklärt
Die „Fokuswoche Vorsorge“ der Verbraucherzentralen findet in diesem Jahr vom 04. bis zum 08. November 2024 statt. Bereits zum vierten Mal bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 25 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Die Vorträge finden während der gesamten „Fokuswoche Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 15 Uhr und 18 Uhr statt. Alle Termine und Anmeldung gibt es unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/fokuswoche-vorsorge.

Die Frage, wer im Krankheitsfall die Vertretung übernehmen oder wie bei schweren Erkrankungen behandelt werden soll, betrifft Menschen jeden Alters. Meist sind schwere Erkrankungen oder Schicksalsschläge der Anlass dafür, sich mit diesen Themen zu beschäftigen. Während der „Fokuswoche Vorsorge“ besteht die Möglichkeit, sich an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten zu informieren. Die etwa einstündigen Vorträge erleichtern den Einstieg in das Thema und schaffen eine solide Grundlage dafür, die benötigten Vorsorgeverfügungen aufzusetzen – zum Beispiel mit „Selbstbestimmt“ – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen.
Während der „Fokuswoche Vorsorge“ bieten die Verbraucherzentralen folgende Online-Vorträge an, die bundesweit gebucht werden können:

Patientenverfügung:
Über Ihre Behandlung bestimmen Sie
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Neun Termine zur Auswahl:
Montag, 04.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
Dienstag, 05.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
Mittwoch, 06.11.2024, 18 Uhr
Donnerstag, 07.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
Freitag, 08.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:

Wer entscheidet, bestimmen Sie
Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.
In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.
Acht Termine zur Auswahl:
Montag, 04.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
Dienstag, 05.11.2024, 18 Uhr
Mittwoch, 06.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
Donnerstag, 07.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
Freitag, 08.11.2024, 18 Uhr

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung:
Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie
Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab oder nutzen E-Mail- und Messenger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.
Acht Termine zur Auswahl:
Montag, 04.11.2024, 18 Uhr
Dienstag, 05.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
Mittwoch, 06.11.2024, 15 Uhr und 18 Uhr
Donnerstag, 07.11.2024, 18 Uhr
Freitag, 08.11.2024, 15 und 18 Uhr.

Weiterführende Infos:
◦ Mehr zur Fokuswoche 2024 unter www.verbraucherzentrale.nrw/fokuswoche-vorsorge
◦ Mehr zu den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen von Patientenverfügung bis Vorsorgevollmacht unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/76270

Autor:

Verbraucherzentrale NRW e. V. aus Oberhausen

Paul-Reusch-Str. 34, 46045 Oberhausen
+49 208 91108601
oberhausen@verbraucherzentrale.nrw
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