Ratgeber
Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 1. Januar 2024
Aufgrund einer Gesetzesänderung werden ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können allerdings bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Eltern können, unabhängig vom Alter der Kinder, Personalausweise und Reisepässe mit einer Gültigkeit von sechs Jahren für ihre Kinder beantragen. Innerhalb der EU genügt ein Personalausweis als Reisedokument.
Außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Reisezieles (siehe Internetseite des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).
Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses benötigen Bürgerinnen und Bürger einen Termin bei einer Bürgerservicestelle ihrer Wahl – im Rathaus Alt-Oberhausen, im Technischen Rathaus Sterkrade, oder im Rathaus Osterfeld.
Nähere Infos lesen Sie hier.
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