Der digitale Impfnachweis
Ab jetzt bei teilnehmenden Apotheken

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat vergangene Woche den Startschuss für die praktische Umsetzung des digitalen Impfnachweises gegeben, mit dem parallel zum gelben Impfausweis der Impfstatus grundsätzlich auch per App – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – nachgewiesen werden kann.

Teilnehmende Apotheken in Oberhausen sind bereits ab dem heutigen Montag (14. Juni) startklar, die Arztpraxen werden voraussichtlich im Juli eingebunden. Wer also bereits komplett durchgeimpft ist, kann ab sofort unter Vorlage der Impfdokumente oder des Impfpass den digitalen Impfnachweis beantragen.

Nach Ansicht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat man damit eine einfache und lebensnahe Lösung für die Bürger gefunden. Gleichzeitig entlaste man damit auch die Apotheken und Arztpraxen: „All diejenigen, die ihre Impftermine im Impfzentrum hatten, sollten nun nicht sofort die nächste Apotheke oder Praxis aufsuchen oder die Hotlines der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen, um den QR-Code zu erhalten. Das ist nicht nötig. Bis Ende des Monats haben alle, die das betrifft, automatisch ihren QR-Code im Briefkasten“, sagt Laumann.

Aktuell würden die Impfnachweise in der Praxis zudem oftmals gar nicht gebraucht. „Zum jetzigen Zeitpunkt – mit den erfreulich niedrigen Inzidenzen und dem in vielen Kommunen freien Zugang zu Geschäften und Restaurants – ist ein umgehender elektronischer Nachweis des Impfstatus für die wenigsten Personen erforderlich. Lediglich für Personen, die jetzt eine Reise ins Ausland antreten, kann der digitale Impfausweis bedeutsam sein. Doch auch sie können bei Bedarf auf den gelben Impfausweis zurückgreifen. Er besitzt weiterhin volle Gültigkeit“, erklärt der Gesundheitsminister.
Sind die Impfungen in Arztpraxen erfolgt, ist der QR-Code grundsätzlich über die Praxis oder die Apotheken beziehbar.
Alle weiteren Personen können den QR-Code in Apotheken oder bei den niedergelassenen  Ärzten erhalten. Dies betrifft häufig Personen, die durch mobile Teams geimpft wurden (bspw. Beschäftigte in einer Pflegeeinrichtung), die in Krankenhäusern geimpft wurden oder die außerhalb eines Impfzentrums einen Impftermin über ihren Landkreis bzw. ihre Stadt vereinbart haben.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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