Corona-Update
87 Patienten stationär, eine wird beatmet
Krisenstab Oberhausen: Aktuelle Informationen von Donnerstag, 27. Januar 2022 (Stand 10 Uhr)
Ein weiterer Todesfall
Bedauerlicherweise gibt es im Zusammenhang mit Corona einen weiteren Todesfall zu beklagen. Bei der verstorbenen Person handelt es sich um einen Mann im Alter von 63 Jahren.
Hinweis: Nach dem Infektionsschutzgesetz finden Eingang in die Zählung der Todesfälle sowohl Personen, die an Corona verstorben sind, als auch solche, die mit Corona gestorben sind. Das Robert Koch-Institut nimmt als Bundesbehörde für Infektionskrankheiten hier keine Unterscheidungen vor.
Die aktuellen Zahlen
7-Tage-Inzidenz Oberhausen: 1.181 (1.214,9)
7-Tage-Inzidenz NRW: 991,8 (929,5) (Quelle: www.lzg.nrw.de) = Anzahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen
7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz NRW: 4,07 (3,91) (Quelle: www.lzg.nrw.de) = Anzahl der in den vergangenen 7 Tagen in die Krankenhäuser eingewiesenen Covid-Patienten pro 100.000 Einwohner
Infizierte Personen: 3.644 (3.593)
Todesfälle: 414 (413)
Gesamtzahl Personen in angeordneter Quarantäne: 3.644 (3.593)
Genesene Personen: 18.514 (18.180)
Gesamtzahl infizierte Personen (mit den Todesfällen) seit Ausbruch: 22.572 (22.186)
Aktueller Hinweis: Gemäß der aktuellen Version der Coronatest- und Quarantäne-Verordnung NRW enthält der Zahlenwert „Quarantäne“ bis auf Weiteres nur noch die Anzahl der in Quarantäne befindlichen Indexpersonen (positiv auf SARS-CoV-2 mit PCR getestete Personen).
Covid-Patienten in Krankenhäusern
Im Krankenhaus: 87 (76) Personen; davon befinden sich 3 (7) Personen auf der Intensivstation, 1 (2) Personen müssen beatmet werden.
Erweitertes Impfangebot mit festen Impfstellen
Ansprechpartner für das Impfen sind seit Schließung des Impfzentrums die niedergelassenen (Haus-) Ärzte. Eine Übersicht der Ärzte mit Impfangebot steht auf https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister . In Kooperation mit Hilfsorganisationen hat die Stadt Oberhausen sechs feste, kleinere Impfstellen im Stadtgebiet eingerichtet.
Online-Anmeldung für Impfung erforderlich
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich unter https://termine.oberhausen.de bei den Impfstellen vorab anzumelden. Eine Erst-, Zweit- und Booster-Impfung gibt es nur mit Termin.
Impfstellen in Oberhausen
Am Montag, 24. Januar, änderten sich die Öffnungszeiten der Impfstellen in Oberhausen wie folgt: Montags, mittwochs, donnerstags und freitags jeweils von 12 bis 18 Uhr, dienstags von 12 bis 17 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
• Osterfeld: Osterfelder Markt: Mo., Mi., Do., Fr. von 12 bis 18 Uhr, Di. von 12 bis 17 Uhr, Sa. und So. von 10 bis 18 Uhr
• CentrO: Parkhaus 8: Mo., Mi., Do., Fr. von 12 bis 18 Uhr, Di. von 12 bis 17 Uhr, Sa. und So. von 10 bis 18 Uhr
• Alt-Oberhausen: Saporoshje-Platz: Mo., Mi., Do., Fr. von 12 bis 18 Uhr, Di. von 12 bis 17 Uhr, Sa. und So. von 10 bis 18 Uhr:
• Sterkrade: Kleinstädter-Bühne, Finanzstraße 1: Mo., Mi., Do., Fr. von 12 bis 18 Uhr, Di. von 12 bis 17 Uhr, Sa. und So. von 10 bis 18 Uhr
• Königshardt: Gemeinderäumlichkeiten von St. Barbara Königshardt, Hartmannstraße 83a, Eingang über Krähenstraße: Mo., Mi., Do., Fr. von 12 bis 18 Uhr, Di. von 12 bis 17 Uhr, Sa. von 10 bis 18 Uhr
• Alstaden: Räumlichkeiten des TUS Alstaden, Bürgerstraße 15: Mo., Mi., Do., Fr. von 12 bis 18 Uhr, Di. von 12 bis 17 Uhr, Sa. von 10 bis 18 Uhr.
• Wichtiger Hinweis: Impfungen nur mit dem Impfstoff von Moderna.
Unterlagen für die Impfungen
Es wird darum gebeten, den ausgefüllten Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff mitzubringen. Das Aufklärungsmerkblatt braucht nicht mitgebracht zu werden. Die Vordrucke sowie die Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten gibt es unter www.oberhausen.de/impfen (am PC in der rechten Spalte und auf mobilen Endgeräten am Seitenende). Mitbringen müssen die Impfwilligen ebenfalls ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis) und – sofern vorhanden – ihren Impfausweis.
Impfstoff
Alle Bürgerinnen und Bürger unter 18 Jahren und Schwangere werden mit BioNTech geimpft. Alle Bürgerinnen und Bürger von 18 bis 30 Jahren werden mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) geimpft, abhängig von den zur Verfügung stehenden Impfstoffen. Bei allen älteren Personen wird Moderna geimpft, BionTech steht hierfür so gut wie nicht zur Verfügung. Bei Kindern ab 12 Jahren muss eine sorgeberechtigte Person dabei sein. Zudem ist eine Einwilligung beider sorgeberechtigter Personen mitzubringen.
Booster-Impfungen nach STIKO-Empfehlung
Die Booster-Impfungen werden nach der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung (siehe RKI - Empfehlungen der STIKO) durchgeführt. Danach wird die Auffrischungsimpfung frühestens in einem Abstand von drei Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht; gleiches gilt nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion.
Eine Impfung nach frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.
Impfungen – Anzahl in Oberhausen (Stand 19. Januar 2022)
Erstimpfungen in Arztpraxen: 70.262
Zweitimpfungen in Arztpraxen: 71.094
Auffrischungsimpfungen in Arztpraxen: 103.963
Erstimpfungen Impfzentrum, mobil und andere: 84.343
Zweitimpfungen Impfzentrum, mobil und andere: 78.463
Erstimpfungen durch COVID-19 Impfeinheit (KoCI): 3.446
Zweitimpfungen durch COVID-19 Impfeinheit (KoCI): 3.205
Auffrischungsimpfungen durch COVID-19 Impfeinheit (KoCI): 38.094
Gesamtimpfungen: 452.870
Hinweis: Die Zahlen der durchgeführten Impfungen in den Oberhausener Arztpraxen und bei mobilen Impfungen werden einmal in der Woche aktualisiert und veröffentlicht.
Schulen und Kindertageseinrichtungen
Quarantäne-Fälle von Kontaktpersonen an Schulen:
Schülerinnen und Schüler: 10 (3)
Pädagogische Fachkräfte: 1 (1)
Quarantäne-Fälle von Kontaktpersonen in Kindertageseinrichtungen:
Kinder: 4 (4)
Pädagogische Fachkräfte/sonstige Personen: 0 (0)
Corona-Hotline Stadt Oberhausen – 0208 825-7777
Anrufe am Mittwoch, 26. Januar: 155
Montag bis Donnerstag: 7 bis 17 Uhr
Freitag: 7 bis 14 Uhr
Bürgertelefon des Landes NRW – 0211 9119-1001
Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr
Samstag: 9:30 bis 18 Uhr
Hinweis: In Klammern stehen die Zahlen vom Vortag.
Autor:Karin Dubbert aus Oberhausen |
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