Coronavirus: Verwaltung stellt CentrO und BERO Verfügungen zu
Zugang nur unter Auflagen

Foto: Oliver Blobel URW

Die Stadt Oberhausen kündigt an, das CentrO. bis auf wenige Ausnahmen zu schließen. Bereits am Dienstag hatte die Stadtverwaltung dem CentrO.-Management und dem BERO Einkaufszentrum die städtische Allgemeinverfügung, die auf der Grundlage eines entsprechenden Erlasses des Landes NRW ergangen ist, zugestellt. Danach ist der Zugang zu Einkaufszentren nur beschränkt und unter Auflagen zur Deckung des dringenden und täglichen Bedarfs erlaubt.

Das BERO Einkaufszentrum hat die Entscheidung getroffen, das Risiko für die Öffentlichkeit und den Besucherverkehr anhand der aktuellen behördlichen Auflagen und Empfehlungen so gering wie möglich zu halten und keinen weiteren Betrieb außerhalb der bestehenden Ausnahmeregelungen zu gestatten. Das CentrO.-Management hingegen hat keine Maßnahmen zu Zugangsbeschränkungen, zu denen die Stadt aufgefordert hatte, ergriffen. Nach der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vom Dienstag sieht sich die Stadtverwaltung in der Verantwortung, dem CentrO. gegenüber restriktivere Maßnahmen zu ergreifen.

Nur in Ausnahmefällen

Dem CentrO.-Management ist am Dienstag, 17. März, die Ankündigung zugegangen, dass nach der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern lediglich Einzelhandel für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel geöffnet bleiben dürfen.

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen wird unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen gestattet werden. Zu diesen Auflagen werden unter anderem die Einlasskontrolle der Besucher, die Einrichtung von Wartezonen vor Geschäften und eine Beschränkung der Gesamtbesucherzahl zur Vermeidung von Warteschlangen gehören. Alle übrigen Einzelhandel-Verkaufsstellen sind zu schließen.

Für den Bereich Food-Court/Coca-Cola Oase macht die Stadt zur Auflage, dass die Gäste registriert, die Besucherzahlen reglementiert, die Tischabstände auf zwei Meter vergrößert und die Öffnungszeiten bis 15 Uhr beschränkt werden.

Sollte das CentrO. die erforderlichen Maßnahmen nicht von sich aus veranlassen, wird die Stadt am heutigen Mittwoch, 18. März, eine entsprechende Ordnungsverfügung erlassen.

Oberbürgermeister Daniel Schranz sagte dazu: „In dieser für uns alle herausfordernden Situation brauchen wir Besonnenheit, vor allem aber auch Solidarität und Konsequenz, um die schnelle Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Wir sind fest entschlossen, alle dazu erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

16 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.