Wird PROKON eine Genossenschaft?
Der Wettbewerb um die kostengünstigste CO2-freie Stromerzeugung ist entschieden. Wind- und Sonnenenergie werden in Zukunft das Stromsystem prägen. Sind die Genussrechtsinhaber mehrheitlich für die Energiewende und das persönliche Engagement. Dies wird verbindlich abgefragt.
Bei der PROKON Regenerative Energie GmbH, der durch schwere kaufmännische Fehler in die Insolvenz geratenen Windenergiefirma, stehen die Zeichen auf Neuanfang. Anfang Februar wird der Insolvenzverwalter Dr. Penzlin Briefe an alle rd.75.000 Genussrechtsinhaber verschicken.
75.000 Beteiligte können darüber entscheiden, ob sie ihre (Teil-)Geldforderung in der ökologischen Firma belassen und damit durch ihr Engagement die Weiterführung als größte Genossenschaft der Erneuerbaren Energien Branche ermöglichen wollen. Besicherte Anleihe und Eigenkapital stehen in einem festen Verhältnis zu einander, das von dem Insolvenzverwalter festgeschrieben wird. Die Anteile können nicht verändert werden. Für jeden derzeitigen Genussrechtsinhaber ist
a) eine besicherte (Zwangs-) Anleihe und
b) eine Barkomponente vorgesehen.
Für die Betroffenen gibt es zwei Alternativen die Barkomponente einzusetzen:
• Umwandlung Ihres Teilanspruches als Eigenkapital in die Genossenschaft oder
• Umwandlung Ihres Anspruches in eine Ausgleichszahlung.
Ein Auszahlungszeitpunkt steht noch nicht fest und wird nicht verzinst.
Die ca. 10.000 Freunde von PROKON e.V. (FvP) werden die Alternative bevorzugen des Eigenkapitals in eine zu gründende Genossenschaft einzubringen. Nur durch ein möglichst hohes Eigenkapital kann der eigenständige Weg der PROKON 2.0 im Sinne der engagierten Bürger erfolgs- und wertsicher erhalten werden.
Der Vorstand der FvP ist recht optimistisch, was den Ausgang der bevorstehenden verbindlichen Umfrage betrifft. Bei der unverbindlichen Abfrage im Herbst haben 51.000 (68%) Genussrechtsinhaber teilgenommen, die zusammen ein Genussrechtskapital von rund. 1.100 (73%) Millionen Euro halten. Rund 34.000 (45%) Genussrechtsinhaber (mit einem Genussrechtskapital von 780 Mio. Euro (52%) hatten ihre Bereitschaft für eine unternehmerische Beteiligung an PROKON, voraussichtlich in der Form einer Genossenschaft, erklärt.
„Die Freunde von PROKON e.V“ - ein Zusammenschluss mit einem Kapitaleinsatz von ca. 400 Mio. Euro – treten entschlossen für den Erhalt von PROKON und die Umwandlung in eine Genossenschaft ein. Grundvoraussetzung ist ein positives Votum des Genossenschaftsverbandes. Der Verband war vom Insolvenzverwalter angefragt worden, die Voraussetzungen für eine Umwandlung der PROKON Regenerative Energien GmbH in eine Genossenschaft zu prüfen. Ist diese Positiv, ist von einer soliden Wirtschaftsgrundlage auszugehen.
Das PROKON-Insolvenzverfahren ist anders als bisherige Verfahren; keineswegs ist das gesamte finanzielle Investment von Genussrechtsinhabern verloren - wie fälschlicherweise auch heute noch in Medien und zur Begründung des „Kleinanlegerschutzgesetztes“ behauptet wird. Der vorsichtige agierende Insolvenzverwalter geht bei der Fortführung des Windkraftunternehmens davon aus, dass mindestens 50 Prozent des jeweils investierten Genussrechtswertes erhalten bleibt.
Die neuerliche Abstimmung ist wegweisend für den Insolvenzplan und die Gläubigerversammlung im 1. Halbjahr 2015. Fortführung des Kerngeschäftes a) durch die Betroffenen mit einer Genossenschaft b) durch einen anderen Investor oder Zerschlagung.
Die Freunde von PROKON e. V. werden in regionalen Veranstaltungen für die von ihnen befürwortete Genossenschaft Prokon 2.0 öffentlich werben.
Ob bereits über die den FvP bekannte Genossenschaftssatzung und die Konditionen der Anleihe informiert wird, bleibt abzuwarten. Die Kenntnis darüber ist aber für die Abfrage von Bedeutung. Die Genossenschaft mit über 30.000 Mitgliedern und einem Firmenwert von rund 700.000.000 € wird als Energiegenossenschaft einen Meilenstein bilden und im Strommarkt nicht zu übersehen sein.
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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