Straftäter in der City

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Oberhausen in der Nähe des Hauptbahnhofs sollen demnächst Gewalttäter untergebracht werden, für die aufgrund ihrer gerichtlichen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden war und die ihre Strafe verbüßt haben. Das ist am vergangenen Freitagnachmittag bekannt geworden.
Das zuständige Landesgesundheitsministerium mit Ministerin Barbara Steffens an der Spitze glaubt, dass die JVA neben dem Amtsgericht der geeignetste Ort sei, Menschen, die immer noch ein Gewaltpotenzial in sich tragen, dort - zumindest vorübergehend - unterzubringen. Hintergrund dabei ist das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR), der entschieden hat, dass nachträgliche Sicherungsverwahrung für Gewalttäter, die ihre Strafe verbüßt haben, unzulässig ist; unabhängig von der möglichen Gefahr eines Rückfalls. Die Unterbringung in der JVA Oberhausen kann nun nach dem neuen Therapieunterbrinungsgesetz (ThuG) möglich gemacht werden, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Und das Oberhausener Gefängnis soll nach Angaben des Ministeriums, nachdem mehrere Liegenschaften in Augenschein genommen worden waren, über notwendige Sicherheitsvorkehrungen und geeignete Therapiebedingungen verfügen.
Der aufkeimenden Verunsicherung der Oberhausener Bürger angesichts des Standorts der JVA in unmittelbarer Nähe zu Schulen, Kindergärten und der Fußgängerzone Elsässer Straße / Marktstraße, versucht Oberbürgermeister Klaus Wehling entgegen zu wirken: „ Klar ist, dass die Sicherheit der Bevölkerung immer Vorrang hat.“ Deswegen sei es ihm wichtig, die ehemaligen Sicherungsverwahrten, von denen noch eine Gefahr ausgehe nicht länger draußen frei herum laufen zu lassen.
Und Wehlings Sprecher, Uwe Bonsack, versucht darzulegen, welche Straftäter von dieser Unterbringung betroffen sind. Es seien auf keinen Fall psychisch gestörte Täter im forensischen Sinne, wie beispielsweise Triebtäter. Doch seien es Menschen, die durchaus zur Durchsetzung ihrer Belange zu Gewaltanwendung neigen. Bonsack wies auch darauf hin, dass es sich bei der Unterbringung um Altfälle bis 2019 handelt. Ebenso sei nur eine anderthalb- bis zweijährige Laufzeit des Gefängnisses als Therapieanstalt vereinbart worden.
Einsitzen könnten in Kürze 14 von 16 ehemaligen Strafgefangenen. „Zwei“, so der Pressesprecher, „möchten wieder in ihr altes Gefängnis zurück, da sie sich in der Freiheit nicht zurecht finden.“ Die anderen jedoch, würden zurzeit von Polizeibeamten rund um die Uhr überwacht.
Zu vernehmen war, dass die Stadt die Entscheidung zu Gunsten der Erweiterung des Finanzamts getroffen haben soll. Das verneinte der Pressesprecher: „Der Pachtvertrag mit dem Gefängnis läuft in einem guten Jahr aus und danach soll die Fläche städtebaulich umstrukturiert werden.“ Ob damit jedoch die Erweiterung des Finanzamts verbunden sei, konnte Bonsack nicht bestätigen: „Die Finanzbehörde ist eigenständig und trifft ihre Entscheidungen komplett allein.
Die Schaffung einer Einrichtung für Gewalttäter in Oberhausen muss nach Ansicht der CDU ganz oben auf die kommunalpolitische Tagesordnung. „Natürlich will auch die Oberhausener CDU keine Hysterie schüren, aber die Alternative dazu kann nicht das Totschweigen der Bürgersorgen sein, sondern nur die Thematisierung ihrer berechtigten Fragen“. Dies erklärte der Fraktionsvorsitzende Daniel Schranz gestern angesichts zahlreicher Mails und Kommentare, die bei der CDU eingingen.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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