Seniorenwohnungen in bereits bestehenden Quartieren

Die CDU-Fraktion Oberhausen fordert ein Bündnis mit Wohnungsbaugesellschaften und/oder Kirchen und/oder privaten Investoren und/oder freie Träger auf den Weg zu bringen, über das Häuser in für seniorengerechtes Wohnen besonders geeigneten Quartieren aufgekauft oder errichtet werden können.

Warum jetzt?

Laut einem Referentenentwurf der Bundesregierung, 29. August 18, soll die Sonder-AfA für Bauanträge zwischen dem 31. August 2018 (rückwirkend) und dem 31. Dezember 2021 gelten. Sie besagt: Wer Mietwohnungen neu baut oder kauft, kann zusätzlich zur linearen AfA von 2% über vier Jahre jeweils weitere 5% p.a. ansetzen. Das gilt auch für Einheiten, die entstehen, wenn zum Beispiel Gewerbeflächen zu Wohnraum umgewidmet oder Dachgeschosse ausgebaut werden. Die Abschreibungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro/qm nicht übersteigen, die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 2.000 Euro/qm. Auch eine nachträgliche Erhöhung ist nicht möglich. Die geförderten Wohnungen müssen zehn Jahre lang als Mietwohnungen genutzt werden. Mit dieser Sonder-AfA, so heißt es im Referentenentwurf, will die Regierung insbesondere "private Investoren zum Bau bezahlbaren Mietwohnraums anregen" durch Minderung der Versteuerung der Miet-Erlöse von 20% in 4 Jahren.

Dies ist aber keine Aufforderung die Miete um die 5 % in den ersten vier Jahren zu mindern.  Warum nicht nur die Vergünstigung für gemeinnützige Unternehmen.

Investoren erhalten Baudarlehen derzeit über 10 Jahre für 1% Zins. Der Kaufpreis für einen Qm Wohnraum kostet im Ruhrgebiet durchschnittlich im Altbaubestand 1.000 €, werden nun 2.000 € investiert sind die 3.000 € Obergrenze erreicht. Berechnet auf eine 80 qm Wohnung sind 240.000 € investiert. Der Zins für 10 Jahre beträgt derzeit 1% damit jährlich 2.400 € oder auf die 80 qm im Monat pro qm 2,50 €. Das Doppelte 5,00€  kommen noch  für 2 % Abschreibung hinzu.  Vermietet der Investor nun die neuwertige ( seniorengerechte ) Wohnung für 7,50 € oder monatlich 600,00 € kalt? Egal wie er sich entscheidet, er zahlt die nächsten vier Jahre für dieses Objekt keine (Einkommens)Steuer. Dann wird er sie weiterveräußern mit der Auflage, die Wohnung bis zum Ende der 10 Jahre zu nutzen.  LEG,  Vonovia u.a. lassen grüßen.

Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft steht der Kapitalgewinn nicht an erster Stelle. Die Einsparungen werden wieder in den Wohnungsbau reinvestiert und sichern (auf Dauer) auskömmliche Mieten. 

Selbstbestimmten Senioren-WG´s könnten die 5% Sonder-AfA eine gute Starthilfe sein.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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