Senioren (im Heim) zahlen für Spaziergang
Laut WAZ vom 9.10.2012 von Helmut Hetzel und Jutta Bublies wird in den Niederlanden für eine Stunden Spazieren gehen mit 50 € üblich abgerechnet. Der Artikel ist in der Onlineausgabe nicht aufzufinden. Frau Ursula Lenz Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen kennt keine deutsche Einrichtung, die sich so entlohnen lässt, kritisiert gleichzeitig die zunehmende Inanspruchnahme der Angehörigen.
In Deutschland ist alles politisch geregelt und es kann nicht sein, was nicht sein soll und darf.
1. In den Heimentgelten sind keine Einzelgespräche oder gar Spaziergänge enthalten. Diese Teilhabe konnten die Zivildienstleistenden wahrnehmen. Wer diesen „Luxus“ heute fordert, wird diesen, wie in privaten Einrichtungen üblich, bezahlen müssen.
2. Die Voraussetzungen für eine Alltagsbegleitung sind in § 87 b des Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und den dazu ergangenen Vorschriften ausführlich geregelt. So erfordert es eine 100 Stunden Fortbildung in einer Altenpflegeschule.
3. Dies soll helfen, dass die Einrichtungen sich an Recht und Gesetz halten. Doch welcher verantwortliche Einrichtungsleiter wird sehenden Auges in den wirtschaftlichen Ruin treiben.
Fazit:
die Seniorenorganisation kann nicht für die Inanspruchnahme der ungeschulten Angehörigen sein. Wer sich schulen lässt, kann wirtschaftlich abrechnen.
Wer später nicht zahlen kann oder vorsorgen will, sollte beizeiten ein Pflegestundenkonto aufbauen.
Dies ist in Österreich, wie auch in Japan, bereits gesetzlich geregelt. Wer ein menschenwürdiges Altern wünscht, sollte sich für eine entsprechende gesetzliche Regelung rechtzeitig einsetzen.
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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