Stadtplanung
Schaffung von Baurecht für das Nahversorgungszentrum Alstaden verzögert sich
Die Entwickler des neuen Nahversorgungszentrums Alstaden an der Bebelstraße haben der Verwaltung am 18.04.2024 mitgeteilt, dass der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 674 – Bebelstraße (Nahversorgungszentrum Alstaden, südlicher Teil) - entgegen der bisherigen Ankündigung projektträgerseitig nicht vor der Ratssitzung am 13.05.2024 unterschrieben werden kann.
Ein von Seiten der REWE Dortmund SE & Co. KG unterzeichneter städtebaulicher Vertrag ist jedoch zwingende Voraussetzung für eine sachgerechte Entscheidung des Rates über den Bebauungsplan. Sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Entscheidungsvorgang zum Bebauungsplan erneut in die politischen Gremien gebracht.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.