Rentenversicherung-Leistungsverbesserungsgesetz oder Leistungsverzögerungsgesetz?
Die Erziehungsleistung von Eltern von vor 1992 geborenen Kindern werden stärker als bisher in der Rentenberechnung anerkannt (sogenannte "Mütterrente"). Die anrechenbaren Kindererziehungszeiten werden um zwölf Monate auf dann insgesamt zwei Jahre erhöht.
Karl Schiewerling (CDU/CSU) verlangte von der Opposition und den außerparlamentarischen Kritikern: "Hören Sie endlich mit dem Unfug auf, zu behaupten, die Mütterente werde nur aus Beiträgen der Rentenversicherung bezahlt." Er begründete dies mit dem Bundeszuschuss an die Rentenversicherung von 82 Milliarden Euro jährlich, in dem 12,8 Milliarden Euro für Kinderziehungszeiten vorgesehen sind. Schon heute leiste der Staat also seinen Beitrag zur Mütterrente. Wieviel Rente wird aus dem Topf für Rentner der ehemaligen "DDR" und andere zuvor Gleichgestellte geleistet.
Stimmt, die Leistungen werden aus dem „Rententopf“ der Arbeitnehmer genommen auch für Mütter von Selbstständigen und Beamten, zur Schonung des Bundeshaushaltes. Pro Jahr 6,7 Milliarden
Die Zahlenwerte der Tabelle stammen aus der Bundestagsdrucksache 18/ 909
Damit schönt der Finanzminister Schäuble den Haushalt und behauptet er wäre ausgeglichen mit einer 0. Und wo bleibt die Vor- und Fürsorge für die Beamten? - Zeigt die Brühningsche Notverordnung den Ausweg -
Dazu kommt noch, dass die Kommunen in gleicher Weise entlastet werden, denn die Mütterrente wird als Einkommen beim Bezug der Sozialhilfe voll angerechnet.
Damit dies nicht thematisiert wird, erfolgt der Angriff auf die Rentner, die nach 45 Beitragsjahren bereits abschlagfrei mit 63 Jahren in Vollrente gehen können. Hier schreien vor allem die Arbeitgeber, die nun die Fachkräfte vermissen, es aber versäumt haben auszubilden und die Medien scheinen unreflektiert die lauten Stimmen zu übernehmen.
In der Diskussion wird nicht problematisiert, dass die Regelung für besonders langjährig Versicherte, abschlagsfrei in Rente zu gehen, in der gesetzlichen Rentenversicherung darüber hinaus Beitragsausfälle nach sich zieht, die im Jahr 2030 rund 0,6 Mrd. Euro betragen (heutige Werte). Die zusätzlich durch die Arbeitnehmer aufzufangen wären.
Die "Taschenspielertricks" sollen einer anderen Bundesregierung angelastet werden, der Beitrag soll in der Legislatur stabil bleiben. Die nachfolgende Regierung muss dann den Rentenversicherungsbeitrag der Arbeitnehmer um einen Prozentpunkt anheben, um das ständig fallende Sicherungsniveau abzumildern.
Auch hier ist die Entwicklung der Rentenbeitragssätze in der Bundestagsdrucksache prognostiziert. Sind über 20% zumutbar? Wie hoch steigt der Steuersatz der Erwerbstätigen?
Die GROKO bringt nicht den Mut auf eine große Reform einzubringen. Weiter so.
Für die Beamten wurden keine adäquaten Rückstellungen für die Pensionslasten in den Haushalten gebildet. Die Arbeitnehmer werden für ihre eigene Alterssicherung, die Lasten zur Mütterrente und die Lasten der Beamtenpensionen zur Kasse gebeten.
Wie lange können wir uns Beitragsbemessungsgrenzen bei der Rente leisten. Müssen nicht alle Erwerbstätigen (Beamte, Selbstständige, Vorstände, Zinsempfänger) solidarisch für die ältere Mitbewohner aufkommen. Je länger der Schritt unterlassen wird, je schmerzhafter fällt er aus.
Weiter so! Ruhe ist die erste Bürgerpflicht !
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.