Meldung der schulpflichtigen ukrainischen Kinder
Registrierung nötig
Alle Kinder und Jugendliche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Oberhausen haben, unterliegen der örtlichen Schulpflicht. Um den Schulalltag für alle Schüler zu gewährleisten, müssen diese den jeweiligen geeigneten Schulen zugewiesen werden. Das Kommunale Integrationszentrum, Mülheimer Straße 200, erfasst derzeit die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr aus der Ukraine, damit die entsprechende Schulplatzzuweisung erfolgen kann.
Die Schulplatzregistrierung findet von Montag bis Donnerstag von 9 bis 14 Uhr statt, die Familien können ohne Termin vorbeikommen. Die Aufnahme der Personalien muss persönlich erfolgen, dabei müssen gültige Passdokumente und nach Möglichkeit der Impfpass der Kinder und Jugendlichen mitgebracht werden.
Autor:Petra Köster aus Essen-Borbeck |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.