Prüfberichte von Pflegeheimen

Obwohl das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) seit zwei Jahren Transparenz befiehlt, veröffentlichen nicht alle Kommunen den Kurzbericht.

Theoretisch sind die Prüfungen der Heimaufsichten besser als der Pflege-TÜV. Die Aufsicht kann schlechte Pflegeheime schließen und sie schreibt ausführliche Berichte über die Lage vor Ort. Der Ansatz, die Arbeit der Heimaufsichten auch den Bürgern zur Verfügung zu stellen, ist also theoretisch gut. Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) schreibt deshalb seit Oktober 2014 vor, dass „die wesentlichen Ergebnisse der Regelprüfungen in einem Ergebnisbericht in einem Internet-Portal der zuständigen Behörde veröffentlicht“ werden. Praktisch wird die Hoffnung jedoch enttäuscht. Nicht alle Kommunen veröffentlichen. Aber Duisburg .
Die Stadt Essen hat vor wenigen Tagen erste Ergebnisberichte im Netz veröffentlicht.

Ralf Terlau, Sprecher der Stadt Oberhausen schreibt auf Anfrage von Correct!v, die Veröffentlichungen werden „derzeit vorbereitet und sind ab 1. Januar 2017 für die entsprechenden Einrichtungen vorgesehen.“

Werden die nicht aussagekräftigen Ergebnisbögen nicht eingestellt, weil keine Kontrollen durchgeführt werden. Oder was soll verheimlicht werden.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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