Prokon Insolvenzverwalter mit Abfrage
Für eine unverbindliche Abstimmung werden alle Genussrechtsinhaber zur Zeit angeschrieben. Der Insolvenzverwalter beschreibt formal auf 4 Seiten den derzeitigen Sachstand.
Warum diese unverbindlichen Abfrage?
Auf Initiative der Interessenvertreter der Genussrechtsinhaber lässt der Insolvenzverwalter die Umwandlung der sanierungsfähigen PROKON in eine Genossenschaft vor prüfen. Die Genussrechtsinhaber sollen sich äußern. Es wird dann deutlich, haben Sie sich allein wegen der Zinsen oder der Vision engagiert.
Die Abfrage gibt dem Insolvenzverwalter die notwendige Handlungsvollmacht, ob er den Auftrag zur Genossenschaft stellen soll (muss). Der Genossenschaftsverband prüft dann die Eintragungsfähigkeit der Gesellschaft. Ist die Prüfung positiv, haben die Genussrechtsinhaber gleichzeitig den Nachweis der Wirtschaftlichkeit ihrer Investition. Diese Prüfung sollten alle Genussrechtsinhaber vorsichtshalber zur eigenen Sicherheit wollen und deshalb fordern.
Was ist für den Insolvenzplan zur Zeit zu erkennen?
1. Der Wertverlust wird zwischen 40 - 50 % liegen, abhängig vom Investor (Genossenschaft oder Zerschlagung).
2. Jeder erhält eine Schuldverschreibung im Wert von über 30 %, die durch die gesicherten Erlöse der 44 Windparks verzinst und zurückgezahlt wird.
3. Der verbleibende Rest soll Bar ausgezahlt werden. Alleine diese Barkomponente steht vordergründig zur Abstimmung. Wollen Alle diese Barkomponente ausgezahlt erhalten, ist die schnelle Zerschlagung notwendig, der Wert sinkt weiter.
Klar und deutlich wird der Insolvenzverwalter in seinem Schreiben nicht; sein Ziel ist es, Prokon schnell aus der Insolvenz positiv zu entlassen. Wer kann schon innerhalb eines Jahres die Größte Insolvenz mit über 80.000 Gläubigern und einem Volumen von 1,5 Mrd.€ abwickeln.
Zusammenfassend der wesentlichen Inhalts des Schreibens (siehe auch Bild 2) zur Unverbindliche Befragung von Genussrechtsinhabern
Ziffern folgen dem Abfragebogen des Insolvenzverwalters
2.) Zwei Alternativen für ein Insolvenzplanverfahren von PROKON
3.) Gemeinsame Grundzüge der beiden Insolvenzplan-Alternativen
A) 30 % handelbare Anleihe für alle Genussrechtsinhaber
2. B) Barkomponente oder Unternehmensbeteiligung
führt zu: Investoren-Insolvenzplan oder Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan
Der Insolvenzverwalter beantragt erst nach positiver Vorprüfung und Ihrem Ja zur Unternehmensbeteiligung, die Prüfung zur Umwandlung in eine Genossenschaft. Ist diese Hauptprüfung positiv, findet eine zweite verbindliche Befragung statt
Bei der unverbindlichen Befragung mit Ja zu stimmen, kann nur positiv sein.
http://befragung.prokon.net Ihre PIN-Nummer:
Die Sanierung ist auf dem Weg, zwei neue Windkrafträder wurden 2014 in Betrieb genommen. Die Genussrechtsinhaber erleiden keinen Totalverlust, keinen höheren als bei Aktien im gleichen Segment.
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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