Prokon im Endspurt

Die EnBW trommelt auf allen Ebenen. Lockt mit einer Barabfindung. Schürt die Angst des weiteren Kapitalverlustes, damit sie, unterstellt als „guter“ Kaufmann, dauerhaft gesicherte Erlöse erzielen kann. Eine Aktiengesellschaft zu gründen hat der Insolvenzverwalter aus zeitlichen und finanziellen Gründen unterlassen und sie böte auch keine größere Sicherheit als die Genossenschaft.

Der Insolvenzverwalter hat auf 270 Seiten juristisch die zweite Gläubigerversammlung formal vor- und aufbereitet.Für den "normalen" Genussrechtsinhaber inhaltlich schwer verständlich. Dr. Penzlin´s Bestreben ist es, am 2.Juli 2015 nach einem Jahr die Insolvenz mit 75.000 Genussrechtsinhabern und einem eingesetzten Kapital von über 1,5 Mrd. € innerhalb eines Jahres positiv und geordnet abzuschließen.

PROKON sollte in jedem Fall weiterbestehen.

Durch die erfolgte Prüfung des Genossenschaftsverbandes, auf Betreiben des Gläubigerausschusses, wäre die PROKON Genossenschaft auf sichere Füße gestellt. Vorausgesetzt, es finden sich genügend Genussrechtsinhaber, die sich bis zum 20.6. (Poststreik eingerechnet) entscheiden, ihre 24,4 prozentige Abgeltungskomponente in Mitgliedschaftsrechte der Genossenschaft zu wandeln und als Anteile direkt einzubringen. Es muss ein Betrag von 160 Mio. € zusammenkommen. Die Genossenschaft hätte dann ein (Mindest)Gesamtkapital von 660 Mio. € mit Eigenkapital von 160 Mio. € = 24,24 % und einem Darlehen von 500 Mio. €. Diese 24,3 % an Eigenkapital sind ein Minimum, damit die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Diese erhöht sich mit einer höheren Zustimmung und damit umgewandelten Abgeltungskomponente und ließe mehr Raum für neue Investitionen.

Mitarbeiter sind für eine Genossenschaft.

Die Anleihe in Höhe von 500 Mio. € wird mit den bestehenden Windparks gesichert und die Forderung wird nicht, wie in der Branche üblich, als Genussrecht oder sogenanntes qualifiziertes Nachrangdarlehen ausgestattet. Diese Windparks in Deutschland und Polen erwirtschaften bereits jetzt feststehende Erlöse. Diese sind insgesamt über 20 Jahre bei den bestehenden Windkraftanlagen gesichert. Durch die nachgeholte bilanzielle Abschreibung von 25 auf 16 Jahre durch den Insolvenzverwalter ist der Wert der Anlagen buchmäßig vorzeitig abgeschrieben. Die Erlöse stehen nach 16 Jahren in voller Höhe für die Investoren zur Verfügung. Die Anleihe ist erstrangig abgesichert, mit einem Zins von 3,5 % und einer jährlichen Tilgung über die 15 Jahre ausgestattet. Daneben bleiben noch Erlöse zur notwendigen Repowering (Erhöhung der Leistung durch Ersatz) übrig, um auch auf Dauer Windkraftanlage zu erstellen und bessere Erlöse zu generieren.

Wer für den Investor EnBW stimmt, muss sich fragen: Was mache ich als Genussrechtsinhaber im kommenden Jahr mit einer Barauszahlung von 34,1 % bezogen auf meinen Einsatz in den nächsten ( 15 ) Jahren.

In welcher Zeit und Höhe die Abgeltungskomponente (von 18% oder 24,4% je nach angenommenem Plan) gezahlt wird, steht noch nicht fest, sie kann aber sofort als Genossenschaftsanteil eingebracht werden.

Die großen Energieunternehmen sahen bereits bei der Sonnenfinsternis 2015 einen Blackout. Man stelle sich einen Stromausfall von einem Tag oder mehr vor. Dies ist ein Argument für dezentrale Energiegenossenschaften. Dazu kommt der bevorzugte Strombezug für die Mitglieder. Die PROKON Genossenschaft ist eine Chance.

Mit Mut in die Zukunft.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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