PROKON Genussrechtsinhaber können hoffen.
Die Gläubigerversammlung der größten Insolvenz mit ca. 125.000 Anspruchsberechtigten, davon 75.000 Genussrechtsinhaber, die zum ersten Mal der Rechtsgeschichte in eine Rangstellung gehoben wurden, fand am 22.07.2014 in den Messehallen Hamburg als geschlossene Gerichtsveranstaltung statt.
Schon zu Beginn der Versammlung wurde deutlich, dass der Alleingesellschafter C. Rodbertus bereits verloren hat. Rund 853,5 Millionen Euro des Kapitals von 1.448 Millionen € waren bei dieser Versammlung vertreten, entweder durch die Anleger persönlich oder ihre Bevollmächtigten. Allein 426,8 Millionen Euro vertrat eine Anwältin für „Freunde von Prokon e.V.“, der Dr. Penzlins Plan als vorläufigen Insolvenzverwalter unterstützte. Auf den Unterstützer Alfons Sattler für Rodbertus' entfielen lediglich 191 Millionen Euro.
Dass die Rechtspflegerin kurz vor Beginn der Versammlung auf Antrag einer Schutzvereinigung entschied, die 15.000 Pro-Rodbertus-Stimmen (191 Mio. €) für nichtig zu erklären, sorgte für einen Eklat. Die Abstimmung nach ca. 6 Stunden war eindeutig.
1. DR. Penzlin wurde als Insolvenzverwalter ohne Abstimmung gewählt, ein Gegenkandidat war nicht gegeben.
2. Der Gläubigerausschuss nach § 69 InsO wurde
a. mit 96% der anwesenden Kapitals in Höhe von 635 Mio. € gewählt, 25 Mio.€ = 3,8 % waren dagegen. Im Vergleich mit den nicht zugelassenen Vollmachten Rodbertus/Sattler wäre kein anderes Ergebnis erzielt worden.
b. Für eine Erweiterung um zwei Ausschussmitglieder stimmten 560 Mio. €= 84% , dagegen waren 190 Mio. € = 15,6 %.
c. Es stellten sich 9 Personen zur Wahl. Gewählt wurde mit 560 Mio.€ = 91,7% Herr Udo Wittler, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der BAG-Bank Hamm( Bad Bank der Raiffeisenbanken), gestützt von FvP und mit 88 % der Stimmen RA Kienzle vom SdK.
3. Für die Fortführung des Unternehmens stimmten 626.593.000 = 99,8%.
4. Für die Erstellung eines Insolvenzplanes bis zum 31.01.2015 stimmten 614 Mio.€ = 98,46 %.
5. Für die jährliche Rechnungslegung des Insolvenzverwalters auf Antrag des Gerichtes stimmte die Mehrheit.
Für die Fortführung des Unternehmens stimmten zwar 99,8 % der anwesenden Stimmberechtigten. Damit ist noch keine Aussage darüber getroffen, in welcher Form die Fortführung erfolgen soll. Welcher Großinvestor übernimmt mit entsprechenden Wertabschlägen oder finden sich soviel Genussrechtsinhaber, die bereit sind, die Firma in alter oder neuer Form ( Prokon2.0 ) fortzuführen.
Die Freunde von Prokon sprachen sich für die Fortführung als Gesellschafter aus. Sei es vorrangig im Insolvenzplanverfahren oder im Wege des Unternehmenskaufes.
Der Gesellschafter C. Rodbertus kann jederzeit einen Insolvenzplan zu seinen Gunsten vorlegen. Amerikanische Vorbilder zum Nachteil der Kleinsparer sind vorhanden. Der "Heilsbringer" vertraut auf die Überzeugungskraft seiner Worte. Die Mehrheit der Kleinsparer sind Rentner und hoffen weiterhin.
Der Insolvenzplan sollte sich auch an den Wünschen der Genussrechtsinhaber orientieren. Nach einer Umfrage von über 4.000 Mitgliedern der Freunde von Prokon wünschen diese:
a) eine direkte Auszahlung in 5 % der Fälle,
b) eine gesicherte Anleihe in 35% der Fälle
c) auf Dauer wollen über 60 % am Wert von Windenergie teilhaben wollen.
Bei der Fortführung durch die Genussrechtsinhaber können diese mit einer Quote von 60% rechnen. Diese wäre einmalig in der Insolvenzgeschichte, wo die Genussrechtsinhaber, wenn überhaupt, mit einer Quote im einstelligen Bereich abgefunden wurden.
Man darf gespannt sein, ob es gelingt so viel Genussrechtsinhaber zu finden, dass die größte Energiegenossenschaft nach der größten Insolvenz der Bundesrepublik "Phönix" gleich entsteht oder siegt die Lethargie und eine Quote von maximal 50 % Kapitalrückzahlung reicht der schweigenden Mehrheit aus. Damit entstünde ein weiterer Verlust von 10%.
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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