Prokon einem Investor oder eine Genossenschaft
2014 haben die Erneuerbaren Energien bereits knapp 26 Prozent des deutschen Strombedarfs gedeckt. Mit fast 9 Prozent trägt die Windkraft unter den Erneuerbaren aktuell bereits den größten Anteil der Stromerzeugung bei. Und sie verfügt über das größte Potenzial. Die Katastrophe von Fukushima im März 2011 und die Wende der CDU hat die Energiepolitik in Deutschland fundamental verändert. Energiebedarf steigt noch 30 Jahre.
Die Planung von Windparks beansprucht mindestens drei Jahre. Investoren müssen vor der Ausschreibung hohe Summen schultern. Da fallen Gelder für Gutachten an, die Klärung der Eigentumsrechte, die konkreten Planungen. Die Kosten erreichen schnell einen sechsstelligen Betrag.
Die Bundesregierung will ab 2018 die Vergütung für Windstrom mit einem Ausschreibungsverfahren ermitteln. Die Spielregeln sind noch auszugestalten. Wird durch Gabriel nicht aufgepasst, könnte der Systemwechsel den Ausbau in weiten Teilen Deutschlands abwürgen. Die Weichen sind damit in 2015 zu stellen. Für die bestehende Anlagen von Prokon wird eine feste Vergütung für Windstrom über einen langen Zeitraum von 20 Jahren geboten, damit eine gesicherte Grundlage für die Erlöse aus den bestehen Anlagen.
Welcher Windanlagenbetreiber oder Energielieferant, der großen fünf, hat kein Interesse für 160 Mio.€ rund 460 Megawatt Windkraftanlagen zu erwerben, dies bei einem Wert von Brutto 800 Millionen Euro für die bestehenden der PROKON GmbH i.L. Die Innenfinanzierung werden zu 80 % die Genussrechtsinhaber durch die (Zwangs)Anleihe übernehmen.
Für den Kaufpreis erhält der Investor auf der Aktivseite
352 Windkraftanlagen in Deutschland
34 Windkraftanlagen Windparks in Polen und weiteren 24 in Planung
10 Windkraftanlagen in Finnland, die ersten sind im Bau
- den geplanten Windparks in Deutschland
- dem Stromvertrieb
Worum geht es in der Gläubigerversammlung Anfang Juli in Hamburg.
Das Investorenmodell, d.h. Übernahme durch einen möglichen vorgenannten Energieanbieter
o d e r
eine Genossenschaft, durch die Übernahme der Genussrechtsinhaber, indem Sie Ihre avisierte Barausschüttung als Genossenschaftsanteile einbringen.
Wer nur nach der Kapitalrendite und Sicherheit der (Zwangs)Anleihe strebt, wird dem Investorenmodell den Vorrang geben.
Wer als mündiger Verbraucher die Energiewende, statt in einer mitbestimmten Aktiengesellschaft mit nur 5% Kleinanlegern, weiter in einer mitbestimmten Genossenschaft fortführen und vorantreiben will, sollte sich für die Genossenschaftslösung aussprechen. Die Erlöse und die Rückzahlungen sind aus dem Bestand gesichert. Wirtschaftliches Handeln bedeutet aber gleichzeitig, den Wert des Unternehmens nachhaltig sichern und auszubauen. Soll die Preisgestaltung den großen fünf allein überlassen werden? Bürgerenergie ist gefragt.
Genossenschaften sind eine seit langem bewährte und sehr insolvenzsichere Unternehmensform. Ein Garant dafür ist das Genossenschaftsgesetz, das eine regelmäßige Prüfung der Genossenschaften durch die Prüfungsverbände vorsieht – und zwar auch inhaltlich und nicht nur formal. Es besteht also ein guter Schutz für die Beteiligten, der weit über das Kleinanlegerschutzgesetz zu erreichenden hinausgeht.
Zur Erinnerung: Anlass für eine erhöhte Sorge und das nun verschärfte Kleinanlegerschutzgesetz gab vordergründig die Prokon-Insolvenz, kurz von der Presse „Pleite“ genannt. Aber Prokon war BaFin-geprüft und hatte alle geforderten Kriterien erfüllt. Es fehlte an der Transparenz und nicht nur Bilanzkontrolle, sondern auch an der fehlenden Organisation und Verantwortlichkeit. Insolvenzen brachten bisher maximal eine Quote, wenn überhaupt von 10% des eingesetzten Kapitals. Bei Prokon wird eine Quote von über 50 % erzielt. Für die Genossenschaftsgründung der GRI steht nur die Barkomponente zur Verfügung.
Nach wie vor dürfen Genossenschaften nicht primär Investmentzwecke verfolgen. Bereits bei Prokon erhielten die Genussrechtsinhaber einen Vorzugspreis bei Strombezug. Wird davon ausgegangen, dass die Energie nicht preiswerter werden wird, ist die Genossenschaft das richtige Modell. Der Vorzugspreis wäre der genossenschaftliche Förderzweck. Welcher Förderzweck war Prüfungsaufgabe durch den Insolvenzverwalter. Die eingereichte Genossenschaftssatzung ist bisher ein Buch mit sieben Siegeln. Verständlich; der Insolvenzverwalter favorisiert aus mehreren Gründen das Investorenmodel.
Die Argumente sprechen für eine Genossenschaft. Vorausgesetzt die Genossenschaft wird von Fachleuten wirtschaftlich geführt und durch Fachleute intern beaufsichtigt.
Reicht es bei GRI´s auf Stimmenfang für Vertretungsvollmachten zu gehen.
Der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wirbt, doch welches Modell favorisiert er? Oder sucht er vorrangig Mitglieder.
Die "Freunde von Prokon" (FvP) sprechen sich für die Genossenschaftslösung aus, aber bisher ohne klare nachvollziehbare Gründe eines Für und Wider?
Der Vorstand der FvP weiß um die Möglichkeit und die Grundlagen seit Monaten und die Hürde, dass der zu gründenden ‚eingetragenen Genossenschaft‘ (eG) Eigenkapital in einer vom prüfenden Genossenschaftsverband festgelegten Mindesthöhe zur Verfügung gestellt werden muss und zwar vorrangig durch die Genussrechtsinhaber (GRI), die der Genossenschaft beitreten, indem sie einen Teil ihrer Genussrechte in Genossenschaftsanteile wandeln. Nur wenn diese Eigenkapitalquote erreicht wird, kann der GRI-Plan auf der Gläubigerversammlung zur Abstimmung gestellt werden. Das entsprechende Votum muss rechtzeitig vorliegen!
Warum wird
- dieser Plan erst jetzt kurzfristig in Angriff genommen.
- erst jetzt begonnen, aktiv für das seit 2014 bestehende Treuhandkonto bei der GLS zu werben. Was auf diesem Konto bereits eingegangen ist und zukünftig eingeht, ob als Bargeld oder in der Form, dass die Abtretung des Anspruchs auf die Anleihe zugunsten des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen erklärt wird, wird vom Genossenschaftsverband in voller Höhe als Eigenkapital anerkannt!
Ziel sollte eine Energiegenossenschaft mit möglichst vielen kleinen Investoren sein, die mit 3000 bis 5000 Euro einsteigen als institutionelle Mitglieder, die 50 000 Euro setzen Mit einer breiten Streuung der Anteile verringert sich das Risiko für die Genossenschaft, in Schwierigkeiten zu kommen, wenn ein Mitglied stirbt und die Erben dessen Kapital ausbezahlt haben wollen.
Man darf gespannt sein, wann die „Freunde von Prokon“ aktiv bei den 75.000 GRI´s werben und ob anderen Interessenten die Möglichkeit des Beitritts gewährt wird.
Diese Reihe wird zu Ihrer Entscheidungsfindung fortgesetzt werden. Ihre Kommentare werden in die Überlegungen aufgenommen.
Anfang Juli ist die zweite und entscheidende Gläubigerversammlung avisiert. Der Insolvenz-verwalter wird kurzfristig eine Entscheidung verlangen.
Es sind erschienen:
Wird Prokon eine Genossenschaft
Insolvenzverwalterabfrage
Soll Prokon zerschlagen werden.
Insolvenzplan
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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