Pflege so lange wie möglich zu Hause

Will die Bundesregierung Pflege so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden durch das eingebrachte Pflegestärkungsgesetz (PSG) II erzwingen? Deshalb soll künftig der Grundsatz "Reha vor Pflege" gelten, so Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Wird hier der Bürger bevormundet. Zurzeit ist noch eine Bestrafung von 20% Leistungskürzung vorgesehen. Das Gesetz in der vorliegenden Form bringt keine Verbesserung für die Versicherten und die Angehörigen aber Nachteile für die Einrichtungen und damit direkt auch für die Beschäftigten zum Vorteile der Pflegekassen.

Die Befragung im Gesundheitsausschuss am 30.9.15. zeigte die Defizite in der Personalbemessung und Qualitätsbeschreibung auf. Eine bundeseinheitliche Personalbemessung soll bis 2020, nicht mehr in dieser Legislaturperiode des Bundestages aber im Wahljahr in NRW umgesetzt werden. Bis dahin soll auch ein Qualitätsausschuss installiert werden. Die Betroffenen Bewohner, Pflegekräfte werden nur ein Mitspracherecht erhalten, wenn die Zeit genutzt wird.

Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist die Ausgestaltung der Beratung. Notwendig wird dies, weil die Pflegekassen ihrem gesetzlichen Auftrag weder durch die Benotung der Heime noch durch die individuelle Hilfeleistungen ausreichend nachgekommen sind. Die Ausgestaltung der unabhängigen Beratung durch Dritte wäre wünschenswert. Weder die Pflegekassen, noch Einrichtungen oder deren Verbände sind neutral. Die Beratung durch die Kommune ist nur dann frei, wenn keine eigenen Einrichtungen direkt oder indirekt betrieben werden.

Die gesetzlichen Definitionen werden mit jedem Gesetz für die Bürger unübersichtlicher; was ist eine Betreuungsleistung, was ist eine Entlastungsleistung, was sind Serviceangebote.

• Inwieweit die Änderungsanträge der Grünen "Gute Pflege braucht sichere und zukunftsfeste Rahmenbedingungen" BT-Drucksache 18/6066 und der Linken Pflege - "Solidarische Pflegeversicherung einführen" BT-Drucksache 18/5110
bedacht werden, bleibt abzuwarten.

Für Oberhausen sind, nach der Aussage am 16.9.15, im Seniorenbeirat genügend stationäre Altenhilfeplätze nach der Studie von 2006 vorhanden. Das Angebot an Alteneinrichtungen in Oberhausen umfasste 2006 • 14 vollstationäre Einrichtungen (1.875 Pflegeplätzen), • 7 teilstationäre Einrichtungen (74 Plätze), insgesamt 1.949 Plätze. Davon betreibt die Stadt mit 459 Bettplätze =24%.

Dann ist ja alles in Ordnung!

http://www.bundestag.de/mediathek

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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