Müllgebühren werden erstattet
Oberhausen. Nun ist es höchstrichterlich entschieden, das Oberverwaltungsgericht hat die die Abfallgebührensatzung aus dem Jahr 2012 für ungültig erklärt.
Die Koalition brachte umgehend einen Antrag ein, nachdem die Verwaltung aufgefordert wird, unverzüglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass allen Oberhausener Bürgern die zuviel gezahlten Müllgebühren ab 2012 möglichst schnell zurückgezahlt werden können.
Anträge müssen nicht gestellt werden, das soll automatisch geschehen, so Kämmerer Apostolos Tsalastras. Entsprechende Rücklagen habe man für den Fall dieses Urteils gebildet.
GMVA nicht in Bedrängnis bringen
Gleichzeitig wird die GMVA aufgefordert, der Stadt die zuviel berechneten Kosten für die Müllverbrennung zurückzuerstatten. Die GMVA dürfe aber durch die Forderung nicht in Bedränfnis geraten.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Schranz beklagt seit langem die Gebühren: „Die Menschen sind jahrelang von der SPD-geführten Koalition abgezockt worden. Schließlich sollten die Oberhausener noch ganz zum Schluss mit einer Umstrukturierung der GMVA ausgetrickst werden. Endlich kommen die Bürger nun zu ihrem Recht, das ihnen so lange von der SPD vorenthalten wurde. Jetzt müssen alle ihr Geld zurückbekommen und nicht nur diejenigen, die geklagt haben.“
Noch offen ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Umstrukturierung der GMVA vom 1. Januar 2014. Die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist noch nicht entschieden.
Autor:Jörg Vorholt aus Oberhausen |
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