Grüne Lunge 3.1 in Sterkrade erhalten
Mitglied der Grünen Lunge 3.1 Karl-Heinz Hartmann vor Gericht

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Am 02.12.2021 musste sich Karl-Heinz Hartmann mit seinem Anwalt Herrn Engels vor Gericht einfinden. Zunächst ging es darum, dass angebrachte Sitzbänke am Durchgangsweg rechtswidrig seien. Die Klägerin die MAN GHH verklagte deshalb Herrn Hartmann, dem Sie dieses Handeln unterstellte und bisher nicht bewiesen war.
Das Einlenken
Die Bürgerinitiative Grüne Lunge 3.1 wollte einlenken und sich kooperativ zeigen und hatte in der Zwischenzeit alle Gegenstände die sie angebracht hatten, entfernt. So war die ursprüngliche Hauptsache zur Anklage gar nicht mehr gegeben, und man hätte schon am ersten Gerichtstermin zu einer Entscheidung kommen können.
Versachlichung und Beruhigung
Die Richterin Frau Dr. von Dittfurth machte deutlich, dass die Kündigung wirksam und die Durchsetzung im Erkenntnisverfahren rechtens sei. Im Vollstreckungsverfahren jedoch gäbe es ja schon die Zusage, dass die Gärten benutzt werden könnten bis von der Stadt ein endgültiger Bebauungsplan vorliege. Frau von Dittfurth wies darauf hin, dass die rechtliche Situation eindeutig auf Seiten der Klägerin liege, allerdings gibt es hier eine politische Dimension, die für alle Beteiligten mitgedacht werden muss.
Klageerweiterung
Da der Geschäftsführer den MAN GHH Herr Stolz trotz Ladung nicht anwesend war, und durch seinen Anwalt vertreten wurde, plädierte die Richterin auf eine Versachlichung und Beruhigung der Situation und zwar auf einen Vergleich beider Parteien.
Denn die Klägerin hatte in der Zwischenzeit eine Klageerweiterung eingereicht und die Räumung des Gartens von „Kalle“ gefordert.
Der Vergleich könnte wie folgt aussehen
Zum einen dass man sich darüber einig sei, dass die Gegenstände auf dem öffentlichen Weg geräumt sind und man sich über die Räumung einig ist.
Die Klägerin verpflichtet sich die Vollzugsstreckungsmaßnahmen erst vorzunehmen, wenn für dieses Land ein Bebauungsplan vorliegt. So hatte sich in der Vergangenheit der Bezirksbürgermeister der SPD Herr Real für eine Lösung eingesetzt und die Duldung, dass die Pächter bis zum Bebauungsplan ihre Gärten nutzen können mit Herrn Stolz ausgehandelt. (Siehe Lokalzeit vom 4.11.21 Pächter:innen müssen Gärten nicht zum 31.10 räumen. Sorgen bleiben)
Die Vertreter:innen der Grünen Lunge 3.1 würden es sehr begrüßen, wenn dieser Vergleich zustande käme und dadurch die Situation sich befriedet. Der nächste Gerichtstermin ist auf den Januar festgelegt. Bleibt zu hoffen, dass es zum Vergleich kommt und nicht vollstreckt wird.

Autor:

Inge Trunk aus Oberhausen

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