Parken nur noch am Straßenrand
Mit Bezug auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) soll auf der Sternstraße in Schmachtendorf nur noch am Straßenrand geparkt werde.

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Die Anwohner auf der Sternstraße staunten nicht schlecht, als sie an ihren Autos das u. a. Schreiben fanden. Hieraus geht hervor, dass zukünftig nur noch am Straßenrand geparkt werden soll. Dabei gibt es auf der Sternstraße auf beiden Seiten einen vom Gehweg abgetrennten Bereich (Bild), der als Parkstreifen genutzt werden kann und auch seit Jahrzehnten genutzt wird. Der Gehweg neben dem Parkstreifen ist ausreichend breit, so das Fußgänger problemlos an der Autos vorbei kommen. Auch mit breiten Kinderwagen bzw. mit Rollstuhl oder Rollator. Was soll das also? Ist das Schikane? Oder nur aus lauter Langeweile so entschieden? Auch aus den angeführten Paragraphen der StVO geht nicht hervor, das auf diesem Parkstreifen nicht geparkt werden darf.
§12(4) S1 besagt: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist...".
Aus § 2 StVO geht lediglich hervor, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen und rechts fahren sollen.

Autor:

Michael Haase aus Oberhausen

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