Kita-Klage gewonnen

Die Stadt Oberhausen hat die Kita-Kostenklage gewonnen. | Foto: Foto: privat
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Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat die Regelung der früheren schwarz-gelben Regierung für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen gekippt. Die bestehende Regelung über die Zuständigkeit von Kreisen und kreisfreien Städten für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ist danach mit der Landesverfassung nicht vereinbar.
Das ist auch das Urteil, das sich die Oberhausener Grünen Ratsfraktion gewünscht hat. Nachdem es in Düsseldorf nunmehr eine rot-grüne Landesregierung gibt, ist der Weg frei für ein neues Finanzierungsmodell, das nicht länger die Kommunen benachteiligt.
Darunter fällt auch die Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Das Gericht folgte damit - so der Grüne Fraktionssprecher Wilke - der Argumentation der Stadt Oberhausen und 16 weiterer Gebietskörperschaften, nämlich dass die einschlägige Bestimmung im nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.
„Die beanstandete Regelung verstößt damit gegen das landesverfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip. Dieses Prinzip verpflichtet den Landesgesetzgeber bei der Übertragung neuer oder der Veränderung bestehender kommunaler Aufgaben, gleichzeitig einen finanziellen Ausgleich schaffen. Im Zuge des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) haben sich für die Kreise und kreisfreien Städte signifikante Änderungen bei der kommunalen Aufgabenwahrnehmung ergeben. Insbesondere haben sich die Vorgaben für den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung erheblich erhöht. Gerade einnahmenschwache Städte wie Oberhausen spüren dabei die finanzielle Mehrbelastung“, so Wilke. „Es ist schön, auch mal eine Klage zu gewinnen, vor allem wenn sie zu einer dauerhaften Entlastung des Haushalts führt. Ein Urteil, dass den Raubzug durch die Kommunen eindämmen wird.“
Hintergrund: Die Klage fußt auf dem sogenannten Konnexitätsprinzip, das in der Landesverfassung verankert ist. Demnach darf das Land als Gesetzgeber den Kommunen keine neuen Aufgaben aufbürden oder bisherige Aufgaben stark verteuern, ohne einen Ausgleich dafür zu schaffen.
Geklagt hatten die Städte Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Herford, Herne, Hürth, Köln, Krefeld, Leverkusen, Minden, Mönchengladbach, Mülheim/Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal sowie die Kreise Düren und Wesel.
"In einer richtig dicken Sache hat das Verfassungsgericht den Gemeinden ein positives Ergebnis beschert", so Stadtkämmerer Bernhard Elsemann. Rund 800 zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahre sollen in Oberhausen bis 2013 geschaffen werden. Die Stadt rechnet dafür mit einem Investitionsbedarf von etwa acht Millionen Euro - und ab 2013 mit jährlichen Betriebskosten von fünf Millionen.

Autor:

Susanne Schmengler aus Duisburg

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