Erwachsenen Bildung
Kampf um das Niederrhein Kolleg

Die Anstrengungen des neuen Fördervereins zum Erhalt des Niederrhein-Kollegs gehen unvermindert weiter. Die Studierenden wollen die Schließung des Niederrhein-Kollegs nicht kampflos hinnehmen.

So wurde nun ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht damit beauftragt, der Bildungsministerin des Landes Nordthein Westfalen, Frau Yvonne Gebauer (FDP) und den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen im Schulausschuss ein Schreiben zukommen zu lassen.

In der Oberhausener Stadtgesellschaft ist eine zunehmende Solidarisierung zu beobachten; viele bekunden sie mit einer enormen Spendenbereitschaft, damit die betroffenen Studierenden den juristischen Kampf bestehen können.

Bildung ist kein Handelsgut

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Stadtverband Oberhausen, sprach sich jüngst ebenfalls für den Erhalt des Kollegs aus und wirft zudem dem Schulministerium vor, hinter dem Rücken aller Betroffenen Fakten geschaffen zu haben. Neue Studierende wurden -trotz Anmeldungszusage- nicht mehr aufgenommen, die künftigen Studierenden des dritten Semesters müssen sich zum 1. Februar 2022 eine neue Schule suchen. Auch spricht die GEW von Gerüchten, wonach das Gebäude künftig zur Ausbildung von Schulleitungen genutzt werden soll. Für die GEW stellt dies einen Grundwiderspruch zu der schulfachlichen Position des Ministeriums dar. Dort heißt es nämlich in einer Expertise, dass „… rein wirtschaftliche Aspekte (können) nicht isoliert von den Bedürfnissen der Bildungslandschaft des Landes betrachtet werden.“ Können. Notwendig sei die „Aufrechterhaltung der flächendeckenden Angebote des zweiten Bildungsweges“. So forderte die GEW das Schulministerium auf, die angekündigte Schließung des Niederrhein Kollegs unverzüglich zurückzunehmen.

Auch zahlreiche Ehemalige des Kollegs sind fassungslos über die äußerst harsche Entscheidung der Landesregierung, sogar TV-Prominenz Marin Rütter meldete sich unlängst zu Wort und kritisierte den Beschluss der Landesregierung scharf und verständnislos.

Eine nicht nachvollziehbare Entscheidung- das ist der Grundkonsens in der Öffentlichkeit. Die Vorgehensweise der Landesregierung wirft die Frage nach dem Demokratieverständnis derselben auf. Es muss daher dargelegt werden, inwieweit die Entscheidung nachvollziehbar begründet werden kann. Diese und weitere Fragen sollen durch sogenannte Akteneinsicht im Schulministerium transparent werden. Der Anwalt des Fördervereins stellte bei der Lektüre diverser Unterlagen zur Schließung des Kollegs einige Ungereimtheiten fest, die es jetzt aufzuklären gilt und deren Rechtsgültigkeit geprüft werden muss.

Autor:

Peter Bruckhoff aus Oberhausen

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