Hilferuf der Prokon Mitarbeiter
In einem Offenen Brief von PROKON-MitarbeiterInnen an die Regierung in Stuttgart, abgedruckt in der Neuen Rheinischen Zeitung, appellieren diese an die Umsetzung der Energiewende. Sie sprechen sich gegen die Werbung der EnBW unter Beisein von Landesvertretern aus. Freunde Prokons zwingen mittels einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ EnBW zur Änderung von Präsentationsfolien, laut Seite zwei des Artikels in Ecoreport.
Die Hauptargumente der Mitarbeiter, neben der Sicherung Ihrer Arbeitsplätze, sind:
1. mit dem Kauf von PROKON durch die EnBW AG wird der Energiewende bis zu 500 Mio. € Geld „entzogen“ werden.
2. Mit der Fortführung von PROKON als Genossenschaft wären zwei Unternehmen auf dem Markt, die die Energiewende kontinuierlich vorantreiben werden.
Wer sich bis heute noch nicht entschieden hat, sollte den offenen Brief und die darin enthaltenen Argumente insgesamt lesen.
Jeder betroffene Genussrechtsinhaber sollte seine persönliche Situation einschätzen und auch seinem Gefühl folgen. Eine rationale Entscheidung hilft hier nicht allein weiter. Bisher wurde in der öffentlichen Diskussion nicht angesprochen, dass 10 Prozent der Genussrechtsinhaber 90 Prozent der Genussrechte halten. Werden jene Stimmen entscheiden, die einen sechsstelligen Betrag und mehr in die Prokon GmbH i.L. eingebracht haben oder erhält die Demokratie, die Windenergie, eine Chance, beteiligt sich die Mehrheit?
Die Vorentscheidung fällt durch die Zustimmung, die bis zum 26.6. beim Insolvenzverwalter eingegangen sein muss. Gibt es zu wenige Zustimmungen für eine Genossenschaft, steht nur die Veräußerung an die EnBW AG am 2.Juli.2015 in der Messe in Hamburg zur Abstimmung.
Das Verfahren: Die größte Insolvenz in der Bundesrepublik wird für die Beteiligten positiv ausgehen. Die Insolvenzquote wird mit 50% und darüber und nicht unter 10 Prozent oder geringer ausfallen.
Wird der Sachstand Ende 2014 zur Zeit der ersten unverbindlichen Abfrage über die Genossenschaft gesehen, zeigt sich, dass die Diskussion und die Zustimmung zur Genossenschaft sich für die Betroffenen positiv ausgewirkt haben.
Das Verfahren dauert nicht Jahre, die Ungewissheit ist am 3. Juli 2015 nach einem Jahr für die Kapitalgeber zu Ende.
Siehe auch: Prokon im Endspurt
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.